Eine Scheidung ist immer bitter, nicht nur, weil in der Regel eine Liebe in die Brüche gegangen ist, sondern auch weil sie finanzielle Folgen hat. Denn eine Scheidung kostet immer Geld. Wie viel genau, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Häufiger Irrtum: Kostet eine Scheidung nichts, wenn man sich einig ist?
Generell gilt: Am meisten Geld lässt sich bei einer Scheidung sparen, wenn man sich einig ist. Wer jetzt aber denkt, man kann sich kostenfrei scheiden lassen, liegt leider falsch. Denn bei einer Scheidung braucht man zwingend immer ein Gericht und mindestens einen Anwalt. Und das ist mit Kosten verbunden.
Ist man sich nicht einig und streitet sich über die Folgen der Scheidung und mögliche Ansprüche, braucht man zudem einen zweiten Anwalt. Das wiederum lässt natürlich auch die Kosten steigen.
Wie viel man nun an das Gericht zahlen muss, wird mit dem sogenannten Verfahrenswert bestimmt. Bei der Berechnung spielen sowohl das Einkommen als auch das Vermögen der Eheleute eine Rolle. Außerdem ist relevant, ob die Ehepartner*innen unterhaltspflichtige Kinder haben.
Was kostet eine Scheidung: Nettoeinkommen
Um den Verfahrenswert zu ermitteln, benötigt man zunächst das durchschnittliche Nettoeinkommen beider Ehegatten, das sie in den letzten drei Monaten erzielt haben. Die Nettoeinkommen werden anschließend addiert.
Gibt es Kinder, wird pro Kind allerdings noch ein bestimmter Betrag abgezogen. Wie viel genau liegt im Ermessen des Gerichts. Ein grober Richtwert sind hier etwa 250 Euro pro Kind. Das Nettoeinkommen, was dann übrig bleibt, wird mal drei genommen.
Was kostet eine Scheidung: Vermögen
Neben dem Einkommen spielt auch das Vermögen für die Berechnung des Verfahrenswerts eine wichtige Rolle. Zum Vermögen zählen Immobilien, Aktien oder sonstige Sparbeträge beider Ehepartner*innen. Das Gesamtvermögen wird jedoch noch um Freibeträge reduziert, die je nach Gericht stark variieren können, weil sie zum Ermessensspielraum gehören.
Zusätzlich können pro Kind Freibeträge angerechnet werden. Wie viel genau liegt ebenfalls im Ermessen des Gerichts.
5% des Gesamtvermögens bilden dann die Berechnungsgrundlage für den Verfahrenswert.
Was kostet eine Scheidung: Versorgungsausgleich
Der dritte große Block, der für die Kosten einer Scheidung immer eine Rolle spielt, außer die Ehe war nur von kurzer Dauer, ist der Versorgungsausgleich. Dabei handelt es sich um die Rentenansprüche, die ihr während einer Ehe erworben habt. Das Gesetz geht davon aus, dass eure Ansprüche eine Lebensleistung sind, die euch zu gleichen Teilen zusteht, unabhängig davon, wer mehr verdient hat in der Ehe.
Gerade wenn Kinder aus der Ehe hervorgehen, bestehen in Ehen oft unterschiedlich hohe Rentenanwartschaften. Das liegt vor allem daran, dass eine*r der Ehepartner*in eine Zeit lang nur Teilzeit arbeitet, weil er oder sie sich um die Erziehung der Kinder gekümmert hat.
Die Rentenanwartschaften werden genau geteilt, sodass beide Eheleute mit denselben Rentenanwartschaften aus der Ehe gehen. Für den Versorgungsausgleich müssen die Eheleute entsprechende Formulare ausfüllen, die automatisch vom Gericht verschickt werden, sobald die Scheidung beantragt wurde.
Zu den Anwartschaften zählt alles, was am Ende eine Rente ergibt (z.B. die deutsche Rentenversicherung, die Knappschaft und Bund- und Länderrentenversicherungen usw.).
Detaillierte Informationen zur Berechnung des Versorgungsausgleichs findet ihr auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Scheidung: So werden die Kosten berechnet
Alles, was aus den drei Blöcken Nettoeinkommen, Vermögen und Versorgungsausgleich hervorgeht, wird addiert. Das Ergebnis ist schließlich der Verfahrenswert. Anhand einer Gebührentabelle lässt sich über den Verfahrenswert anschließend die notwendige Gerichtsgebühr ablesen. Die Gebührentabelle findet ihr im Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) Anlage 2 (zu § 28 Absatz 1 Satz 3).
Beispiel:
David und Helena sind 15 Jahre verheiratet und haben zwei Kinder. Beide Ehepartner*innen sind angestellt und verdienen gemeinsam 5.000 Euro netto. Beide haben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Zudem hat Helena ein Vermögen von 80.000 Euro und David von 40.000 Euro angespart.
Der Verfahrenswert für David und Helena beläuft sich auf 18.000 Euro. Laut Tabelle ergibt das eine Gerichtsgebühr von 706 Euro. Laut dem Scheidungsrechner von Advocado werden für den Anwalt oder die Anwältin 2 .314,55 Euro fällig, was insgesamt 3.020,55 Euro macht.
Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Beispielrechnung und einen groben Richtwert. Gerade die Kosten für den Anwalt können variieren. Hier ist es sinnvoll, vorab in der Kanzlei nachzufragen.
Eine einvernehmliche Scheidung ist demnach am günstigsten. Soll das Gericht für euch auch noch den Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt oder den Unterhalt für die Kinder aufteilen, erhöhen sich die Kosten entsprechend. Ein Rosenkrieg ist demnach für alle Beteiligten von Nachteil.
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