In den vergangenen Wochen und Monaten kam es immer wieder zu Bahnstreiks, die den Nah- und Fernverkehr mitunter im gesamten Land lahmgelegt haben. Auch für die kommenden Tage hat die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) erneut einen Streik angekündigt. Diesmal soll er von Mittwoch, den 24. Januar, bis Montag, den 29. Januar andauern.
Was aber, wenn man es nicht zur Arbeit schafft, weil Busse und Bahnen nicht fahren? Darf ich in diesem Fall einfach zu Hause bleiben oder muss ich mir im Zweifel ein Taxi nehmen? Und wer trägt die Mehrkosten, die durch den alternativen Arbeitsweg entstanden sind? Wir klären auf.
Bahnstreik: Darf ich zu Hause bleiben?
Die klare Antwort lautet: Nein. Sowohl bei angekündigten als auch bei spontanen Streiks können Arbeitnehmer*innen nicht einfach zu Hause bleiben. Sie müssen den Kontakt zu ihrem Arbeitgeber bzw. ihrer Arbeitgeberin suchen.
Gerade, wenn der Streik wie im aktuellen bundesweiten Warnstreik im Voraus angekündigt wurde, wird von Arbeitnehmer*innen erwartet, dass sie sich vorab um eine Lösung für den Arbeitsweg bemühen.
Wer unentschuldigt fehlt und einfach zu Hause bleibt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Lediglich bei sehr spontanen Streiks wird diese Regelung etwas lockerer gehandhabt. Eine Abmahnung muss man dann eher nicht befürchten.
Wer zahlt die Mehrkosten für einen alternativen Arbeitsweg
Doch wer zahlt die Mehrkosten, weil man zum Beispiel ein Taxi zur Arbeit nehmen musste oder zusätzliche Benzinkosten hatte, weil man normalerweise mit der Bahn fährt?
Höhere Kosten für den Fahrtweg muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin selbst tragen.
Lediglich bei sehr hohen, unzumutbaren Kosten, ist es in Ausnahmefällen möglich, an einem Streiktag zu Hause zu bleiben.
Gerade für Personen, die nicht mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren können oder die kein Auto haben, ist Homeoffice eine gute Möglichkeit, um trotzdem arbeiten zu können. Doch das geht natürlich nicht immer.
Besprecht mit eurem Arbeitgeber bzw. eurer Arbeitgeberin die verschiedenen Optionen. Im Zweifel könnt ihr auch einen unbezahlten Urlaubstag aushandeln.