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Urteil zu Ruhezeit: Das steht Arbeitnehmern vor und nach dem Urlaub zu

Nach EuGH-Urteil: Wöchentliche & tägliche Ruhezeit gelten unabhängig voneinander
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Jedem Arbeitnehmer bzw. jeder Arbeitnehmerin stehen gesetzlich festgelegte Ruhezeiten zu. Wie hoch diese sind und was ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Arbeitnehmer*innen europaweit bedeutet, erfahrt ihr hier.

Nach einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) haben Arbeitnehmer*innen das Recht auf die wöchentliche und auf die tägliche Ruhezeit. Zuvor hatte ein Lokführer aus Ungarn geklagt, weil er vor oder nach freien Tagen oder Urlaubstagen keine elf Stunden Ruhezeit bekommen hatte.

Wie der Arbeitgeber des Ungarn die fehlende Ruhezeit begründete und was das Urteil des EuGH für Arbeitnehmer*innen europaweit bedeutet, könnt ihr hier nachlesen.

Urteil des EuGH zu Ruhezeiten nach Lokführer-Klage

Weil ein ungarischer Lokführer vor und nach freien bzw. Urlaubstagen keine Ruhezeiten erhalten hatte, klagte er. Der EuGH gab ihm nun recht (Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-477/21).

Der Arbeitgeber des Lokführers hatte die beiden Ruhezeiten zusammengenommen. Er gewährte dem Lokführer zwar eine lange wöchentliche Ruhezeit, die sogar über die gesetzliche Mindestzeit hinausging. Insgesamt lag diese bei 42 Stunden. Damit rechtfertigte er jedoch auch den Verzicht auf die tägliche Ruhezeit.

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Allerdings steht Arbeitnehmer*innen innerhalb von 24 Stunden auch vor und nach freien Tagen oder Urlaubstagen eine Ruhezeit von mindestens 12 Stunden zu. Das Recht auf mindestens 24 Stunden freie Zeit in der Woche gilt unabhängig davon.

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Laut dem EuGH sollen Arbeitnehmer*innen mit der täglichen Ruhezeit die Möglichkeit erhalten, sich nach der Arbeit in einem zusammenhängenden Zeitraum zurückziehen zu können. Die wöchentliche Ruhezeit hingegen soll Arbeitnehmer*innen in einem Zeitraum von sieben Tagen ermöglichen, sich ausruhen zu können.

Die wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung, Johanna Wenckebach, bekräftigte gegenüber „Tagesschau“ die wichtige Bedeutung des Urteils in Bezug auf den gesundheitlichen Schutz von Arbeitnehmer*innen.