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Gehalt im Minijob: Wie viel kann ich steuerfrei verdienen?

Frau hält Geldscheine in der Hand und tippt auf einem Taschenrechner.
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Minijob: Ab welcher Gehaltsgrenze muss ich Steuern zahlen?

Minijobs erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit und das nicht ohne Grund. Denn in einem Minijob fallen keine Steuern an. Damit das so bleibt, musst du jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, verraten wir dir.

Du interessierst dich für einen Minijob? Dann solltest du diese Verdienstgrenze unbedingt kennen, damit du keine Steuern zahlen musst.

Minijobs sind beliebt, weil bei einer geringfügigen Beschäftigung keine Steuern anfallen. Aber ist das wirklich so einfach? Auch Minijobber müssen sich an bestimmte Dinge halten, damit ihr Job steuerfrei bleibt.

Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit dein Minijob eine geringfügige Beschäftigung bleibt und keine Steuern anfallen, erfährst du hier.

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Minijob: Ab wann werden Steuern fällig?

Minijobs sind besonders für all jene interessant, die sich noch etwas dazuverdienen wollen. Dazu gehören zum Beispiel Student*innen, Rentner*innen oder auch Personen, die neben einem Hauptjob einer weiteren Tätigkeit nachgehen wollen, um ihr Gehalt aufzubessern.

Bei einem Minijob fallen grundsätzlich keine Steuern an, weil man nicht in die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung einzahlen muss. Allerdings ist ein Minijob nur dann eine geringfügige Beschäftigung, wenn du monatlich nicht mehr als 556 Euro im Monat verdienst (Stand: März 2025).

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Es gibt Jobs, die in bestimmten Monaten saisonal bedingt mehr Bedarf an Arbeitskräften haben und es so zu variierenden Gehältern kommt. Das kann zum Beispiel in einer Eisdiele der Fall sein, die ihre Öffnungszeiten in den Wintermonaten anpasst. In so einem Fall kann es dazu kommen, dass man von Juni bis September auch einmal mehr verdient als 556 Euro. In den anderen Monaten hingegen bleibt man unter der 556-Euro-Verdienstgrenze.

Auch in diesem Fall gibt es eine klare Verdienstgrenze, die sich jedoch auf das gesamte Jahr bezieht. Wenn du jährlich mehr als 6.672 Euro verdienst, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung und es fallen somit Steuern an.

Diese Jahresverdienstgrenze sollte man also im Blick behalten, wenn man jeden Monat ein anderes Gehalt bekommt.

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Hängt die Verdienstgrenze von meinem Stundenlohn ab?

Dein Stundenlohn wird grundsätzlich nicht von der monatlichen Verdienstgrenze beeinflusst. Der Lohn wird individuell durch deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin festgelegt. Allerdings steht dir auch in einem Minijob der Mindestlohn zu. Dieser liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro pro Stunde.

Das entspricht bei einer geringfügigen Beschäftigung 10 Stunden Arbeitszeit in der Woche. Da nicht jeder Monat vier Wochen hat, geht man von 43,3 Arbeitsstunden im Monat aus, die man mit Mindestlohn maximal arbeiten kann, um unter der Minijob-Grenze zu bleiben.

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