Alles Wichtige im Überblick
- Krankeheit und Urlaub schließen sich rechtlich aus
- Du kannst dir deine Urlaubstage zurückholen, wenn du krank wirst
- Du musst deine Arbeitsunfähigkeit sofort bei deinem Arbeitgeber melden
-Damit dir die Urlaubstage wieder gutgeschrieben werden, musst du deine Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest bescheinigen lassen
Wer kennt es nicht: Wir haben uns lange auf unseren wohlverdienten Urlaub gefreut. Endlich mal abschalten und den Job einfach mal für eine gewisse Zeit hinter sich lassen.
Doch sobald der erste Urlaubstag beginnt, spüren wir ein leichtes Halskratzen, das wir nur schwer verdrängen können und schon am nächsten Tag steht sie vor der Tür: Die Erkältung.
Super ärgerlich, wo wir uns doch so auf unseren wohlverdienten Urlaub gefreut haben. Und jetzt liegt man krank im Bett und muss möglicherweise sogar die geplante Reise verschieben.
Aber sind meine Urlaubstage in diesem Fall wirklich verloren oder kann ich mir die Tage irgendwie gutschreiben lassen?
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So holst du dir deine Urlaubstage zurück, wenn du krank wirst
Die gute Nachricht vorab: Wenn du im Urlaub krank bist, kannst du dir die Tage zurückholen. Denn Urlaub und Krankheit sind laut Gesetz nicht vereinbar. Laut § 9 „Erkrankung während des Urlaubs“ des Bundesurlaubsgesetzes werden die Tage, an denen man nachweislich erkrankt ist, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
Ob du zu Beginn deines Urlaubs, mitten drin oder am Ende erkrankst, spielt dabei übrigens keine Rolle – du kannst dir die Tage immer zurückholen, vorausgesetzt du bist wirklich arbeitsunfähig.
Grundsätzlich gilt: Der Urlaub dient der Erholung. Ist man krank, aus welchen Gründen auch immer, kann man sich nicht erholen. Daher hat man ein Anrecht darauf, den Urlaub „nachzuholen“.
Das solltest du beachten, wenn du im Urlaub erkrankst
Achtung! Ohne ärztliches Attest geht nichts. Arbeitnehmer*innen müssen ihre Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag per ärztlicher Bescheinigung nachweisen. Auch wenn du dich gerade nicht zu Hause, sondern beispielsweise im Urlaub auf Ibiza befindest, musst du eine*n Ärzt*in aufsuchen und dir ein ärztliches Attest über deine Arbeitsunfähigkeit ausstellen lassen.
Zudem musst du deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin umgehend über deine Erkrankung informieren, entweder per Telefon oder per E-Mail. Anfallende Kosten hierfür übernimmt dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin. Außerdem musst du bei deiner Arbeitsstelle angeben, wie lange du voraussichtlich krank bist und wo du dich befindest. Sobald du zurück zu Hause bist, musst du das ebenfalls deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin und der Krankenkasse melden.
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Darf ich die verpassten Urlaubstage einfach anhängen?
Arbeitnehmer*innen dürfen die Urlaubstage, die sie wegen einer Erkrankung nicht antreten konnten, nicht einfach an den eigentlichen Urlaubszeitraum anhängen. Sobald dein offizieller Urlaub vorbei ist und du wieder gesund bist, musst du auch wieder bei der Arbeit erscheinen.
Stattdessen muss der Urlaub durch den Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmer*in neu beantragt und durch den bzw. die Arbeitgeber*in genehmigt werden.
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Darf ich meine Reise trotz Krankschreibung antreten?
Du befindest dich in folgender Situation: Du erkrankst zu Beginn deines Erholungsurlaubs und morgen ginge eigentlich dein Flug in die Sonne. Die Anreise ist je nach Reiseziel lang und entsprechend anstrengend. Darfst du die Reise dann überhaupt antreten?
Die Rechtslage sieht wie folgt aus: Hast du dich in deinem Urlaub krankgemeldet, darfst du eine Fernreise eigentlich nicht antreten. Wenn du krank bist, bist du dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, dass du wieder gesund wirst. Ob eine anstrengende Reise deiner Genesung dient, ist mehr als fraglich.
Darf man krankgeschrieben Urlaub machen? Was erlaubt und was verboten ist
Beim Arzt oder bei der Ärztin beraten lassen
Dennoch kann es unter Umständen und je nach Erkrankung sein, dass eine Reise förderlich für deine Genesung ist. Hier ist es jedoch wichtig, eine Reise vor Antritt mit deinem behandelnden Arzt bzw. deiner Ärztin abzuklären. Auch deinen Arbeitgeber bzw. deine Arbeitgeberin solltest du in diesem Fall informieren.
Etwas Wichtiges zum Schluss: Karriere, Beruf und Berufung – trau dich und beschäftige dich aktiv mit deinen beruflichen Zielen. Lies dich ein und vernetze dich mit anderen. So wirst du nach und nach deine Bestimmung finden und kannst einen Beitrag leisten. Dein beruflicher Erfolg liegt in deiner Hand.