Rücklastschriften sind ziemlich ärgerlich, und zwar sowohl für den/die Zahlungspflichtige*e als auch für den/die Empfänger*in. Denn eine Rücklastschrift ist so gut wie immer mit Gebühren verbunden.
Was genau bei einer Rücklastschrift passiert und warum es einen Unterschied macht, ob die Lastschrift berechtigt ist, erfährst du hier.
Das passiert bei einer Rücklastschrift
Eine Rücklastschrift ist eine fehlgeschlagene Abbuchung. Der Betrag, der eigentlich von einem Konto abgebucht werden soll, konnte in diesem Fall nicht abgebucht werden und wird daher zurück an den Zahlungsempfänger bzw. der Zahlungsempfängerin gebucht.
Beispiel:
Laura ist Mitglied im Fitnessstudio ProFit, das für die Mitgliedschaft jeden Monat Geld von ihrem Konto abbucht, da Laura dem Fitnessstudio ein Lastschriftmandat erteilt hatte. Im Februar sieht Laura dann aber, dass auf ihrem Konto seit drei Tagen nur noch 24 Euro auf ihrem Konto sind.
Außerdem sieht sie, dass gestern von ProFit 40 Euro abgebucht wurden, die ihr dann aber wieder gutgeschrieben wurden.
-> Es ist zu einer Rücklastschrift gekommen, weil Laura zu wenig Geld auf ihrem Konto hatte. Die Bank hat die Lastschrift in diesem Fall abgelehnt. Das wiederum führt zu Gebühren seitens Lauras Bank.
Rücklastschrift: Bekomme ich einen Schufa-Eintrag?
In der Regel versuchen Unternehmen eine Abbuchung bis zu dreimal erneut, wenn die Abbuchung nicht geklappt hat. Zusätzlich informiert das Unternehmen den Zahlungspflichtigen über die fehlgeschlagene Abbuchung und wann ein weiterer Versuch erfolgt, damit der Zahlungspflichtige sicherstellen kann, dass das Konto bei dem erneuten Abbuchungsversuch ausreichend gedeckt ist.
Auch lesen: Am Bankautomat: Wie viel Geld kann man abheben?
Im Rahmen der erneuten Abbuchungsversuche muss man sich keine Sorgen um einen Schufa-Eintrag o.Ä. machen. Kommt es jedoch zu einem Mahnverfahren, weil der Betrag nach wiederholten Versuchen nicht abgebucht werden kann, hat das Einfluss auf die Bonität.
In der Regel verlangt die Bank eine Rücklastschrift-Gebühr, sowie das Unternehmen. Pro fehlgeschlagene Abbuchung erhebt die Bank ungefähr 3 Euro (variiert je nach Bankinstitut). Die Gebühren, die das Unternehmen erhebt, sind ebenfalls variabel, sie müssen aber angemessen sein.
Die Gebühr darf auch nur der Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten entsprechen. Eine Strafgebühr ist nicht zulässig (juraforum.de).
Rücklastschrift selbst veranlassen
Nicht immer sind Abbuchungen nachvollziehbar. Es kann vorkommen, dass dir unberechtigt Geld abgebucht wurde. Eine Abbuchung kann unberechtigt sein, wenn zum Beispiel:
- ein Betrag doppelt abgebucht wurde,
- die Zahlungsdaten verwechselt wurden,
- eine Leistung gar nicht mehr erbracht wird, weil ein Abo oder ein Vertrag bereits gekündigt wurden,
- Betrüger*innen unberechtigt auf das Konto zugegriffen haben.
In diesem Fall solltest du dich umgehend an das Unternehmen wenden, dass die Abbuchung veranlasst hat. Sollte es nicht zu einer Rückbuchung kommen, solltest du deine Bank kontaktieren und eine Rücklastschrift beantragen.
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