Minijobs sind beliebt, weil bei einer geringfügigen Beschäftigung keine Steuern anfallen. Aber ist das wirklich so einfach? Auch Minijobber müssen sich an bestimmte Dinge halten, damit ihr Job steuerfrei bleibt.
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit dein Minijob eine geringfügige Beschäftigung bleibt und keine Steuern anfallen, erfährst du hier.
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Minijob: Ab wann werden Steuern fällig?
Minijobs sind besonders für all jene interessant, die sich noch etwas dazuverdienen wollen. Dazu gehören zum Beispiel Student*innen, Rentner*innen oder auch Personen, die neben einem Hauptjob einer weiteren Tätigkeit nachgehen wollen, um ihr Gehalt aufzubessern.
Bei einem Minijob fallen grundsätzlich keine Steuern an, weil man nicht in die Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung einzahlen muss. Allerdings ist ein Minijob nur dann eine geringfügige Beschäftigung, wenn du monatlich nicht mehr als 538 Euro verdienst.
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Diese Grenze gilt seit dem 1. Januar 2024. Zuvor lag die Grenze bei 520 Euro und davor jahrelang bei 450 Euro. Daher wurden Minijobs auch häufig als 450-Euro-Jobs bezeichnet.
Es gibt Jobs, die in bestimmten Monaten saisonal bedingt mehr Bedarf an Arbeitskräften haben und es so zu variierenden Gehältern kommt. Das kann zum Beispiel in einer Eisdiele der Fall sein, die ihre Öffnungszeiten in den Wintermonaten anpasst. In so einem Fall kann es dazu kommen, dass man von Juni bis September auch einmal mehr verdient als 538 Euro. In den anderen Monaten hingegen bleibt man unter der 538-Euro-Verdienstgrenze.
Auch in diesem Fall gibt es eine klare Verdienstgrenze, die sich jedoch auf das gesamte Jahr bezieht. Wenn du jährlich mehr als 6.456 Euro verdienst, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung und es fallen somit Steuern an.
Diese Jahresverdienstgrenze sollte man also im Blick behalten, wenn man jeden Monat ein anderes Gehalt bekommt.
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Hängt die Verdienstgrenze von meinem Stundenlohn ab?
Dein Stundenlohn wird grundsätzlich nicht von der monatlichen Verdienstgrenze beeinflusst. Der Lohn wird individuell durch deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin festgelegt. Allerdings steht dir auch in einem Minijob der Mindestlohn von 12,41 Euro (Stand 2024) zu.
Das entspricht bei einer geringfügigen Beschäftigung 10 Stunden Arbeitszeit in der Woche. Da nicht jeder Monat vier Wochen hat, geht man von 43,3 Arbeitsstunden im Monat aus, die man mit Mindestlohn maximal arbeiten kann, um unter der Minijob-Grenze zu bleiben.