Inhaltsverzeichnis
- Tipp 1: Rechtsform des Unternehmens festlegen und selbstständige Nebentätigkeit anmelden
- Tipp 2: Arbeitgeber*in informieren
- Tipp 3: Sozialversicherungspflicht berücksichtigen
- Tipp 4: Genehmigungen einholen
- Tipp 5: Geschäftsmodell entwickeln
- Tipp 6: Überlege dir vorab, ob du dir die nebenberufliche Selbstständigkeit zeitlich zutraust
So manche Arbeitnehmer*innen haben das Ziel, sich irgendwann einmal selbstständig zu machen und ein Unternehmen zu gründen. Allerdings ist der Weg in die Selbstständigkeit nicht ganz einfach und birgt auch Risiken. Um erst einmal sanfter in die Selbstständigkeit zu starten, kann man sich zunächst nebenberuflich selbstständig machen. So kannst du erst mal in Ruhe testen, ob die Selbstständigkeit wirklich etwas für dich ist.
Außerdem hast du immer noch die finanzielle Sicherheit durch deinen Hauptjob. Das bedeutet, deine Existenz hängt nicht von deiner Selbstständigkeit ab. Selbst, wenn es nicht so klappt, wie du es dir vorgestellt hast, hast du immer noch die Einnahmen durch deinen Hauptberuf. Deine Stunden bei deinem Arbeitgeber bzw. deiner Arbeitgeberin reduzieren, kannst du zudem immer noch.
Dennoch kommen einige Schritte auf dich zu, unabhängig davon, ob du dich hauptberuflich oder im Nebenerwerb selbstständig machst. Wir verraten dir 6 Tipps, die du in jedem Fall beachten solltest.
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Tipp 1: Rechtsform des Unternehmens festlegen und selbstständige Nebentätigkeit anmelden
Zunächst solltest du über dein Finanzamt abklären, ob du als Freiberufler*in oder als Gewerbetreibende*r eingestuft wirst. Davon hängt unter anderem ab, welche Steuern du zahlen musst. Außerdem musst du deine nebenberufliche Tätigkeit anmelden. Als Freiberufler*in machst du das gleich beim Finanzamt. Als Gewerbetreibende*r musst du dich zusätzlich bei dem Gewerbeamt am Betriebssitz melden.
Tipp 2: Arbeitgeber*in informieren
Du bist dazu verpflichtet, deinen Arbeitgeber bzw. deine Arbeitgeberin über deine Selbstständigkeit zu informieren. Grundsätzlich kann dir dein*e Arbeitgeber*in die nebenberufliche Selbstständigkeit nicht verbieten, außer es sprechen wichtige betriebliche Gründe gegen deine Selbstständigkeit. Deine nebenberufliche Selbstständigkeit darf sich nicht negativ auf deine hauptberufliche Tätigkeit auswirken. Deine Arbeitszeiten und auch deine Leistungsfähigkeit dürfen durch deine Selbstständigkeit nicht beeinflusst werden.
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Tipp 3: Sozialversicherungspflicht berücksichtigen
In der Regel fallen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge an, wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, weil du diese ja bereits über deinen Hauptjob zahlst. Dennoch solltest du deine Krankenkasse über deine Selbstständigkeit informieren, da das Entgelt aus deiner selbstständigen Tätigkeit ebenfalls berücksichtigt wird. Die gesetzliche Krankenkasse prüft außerdem, ob es sich bei deiner Selbstständigkeit um eine neben- oder hauptberufliche Tätigkeit handelt. Sollten Arbeitszeit und Einkommen deiner selbstständigen Tätigkeit im Vergleich zu deinem Hauptberuf überwiegen, wirst du als Selbstständige bzw. Selbstständiger eingestuft. Der Vorteil: Selbstständige können wählen, ob sie sich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern lassen. Außerdem können sie sich von der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreien lassen.
Gründer*innen eines Unternehmens oder Freiberufler*innen bleiben übrigens auch im Nebenerwerb nicht von der Umsatzsteuer verschont. Sobald der Umsatz über 22.000 Euro liegt, musst du Umsatzsteuer zahlen. Der allgemeine Umsatzsteuersatz liegt bei 19 Prozent. Für „kulturelle Güter“ oder Lebensmittel gilt der vergünstigte Satz von 7 Prozent.
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Tipp 4: Genehmigungen einholen
Für bestimmte Tätigkeiten besteht eine Erlaubnispflicht. Beim Betrieb von zum Beispiel Privatkrankenanstalten oder Spielhallen muss man sich vorab eine Genehmigung einholen. Um sich als Handwerker*in selbstständig machen zu können, muss man einen Meistertitel vorweisen können. Freiberufler*innen wiederum müssen in gewissen Fällen ihre Qualifikationen nachweisen. Dazu gehören auch Ärzte und Ärztinnen, die eine eigene Praxis eröffnen möchten. Das Gleiche gilt unter anderem für Apotheker*innen, Rechtsanwält*innen, Steuerberater*innen oder auch Architekt*innen.
Umfangreiche Informationen finden Freiberufler*innen beim Bundesverband der Freien Berufe e.V.. Die erforderlichen Genehmigungen können sich je nach Bundesland unterscheiden. Hier solltest du dich im für dein Bundesland zuständigen Service-Portal genau informieren, welche Unterlagen du brauchst.
Tipp 5: Geschäftsmodell entwickeln
Am Anfang einer jeden Selbstständigkeit steht die Geschäftsidee bzw. ein Geschäftsmodell. Unabhängig davon, ob du dich voll selbstständig machst oder nebenberuflich, solltest du zunächst einen Businessplan entwickeln. Nur so kannst du herausfinden, ob sich dein Vorhaben auch wirtschaftlich rentiert. Denn du möchtest ja Gewinn machen und im besten Fall irgendwann sogar von deiner Selbstständigkeit leben können.
Lesetipp: Urteil des BAG: Gleicher Lohn unabhängig von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
Tipp 6: Überlege dir vorab, ob du dir die nebenberufliche Selbstständigkeit zeitlich zutraust
Als Selbstständige oder Selbstständiger im Nebenerwerb zu arbeiten, bedeutet aber auch eine Doppelbelastung. Nicht immer ist es möglich, die Selbstständigkeit mit deinem Hauptberuf zu vereinbaren. Gerade am Anfang kann das Gründen eines Unternehmens oder der Einstieg als Selbstständige*r sehr zeitaufwendig sein und dich viele Arbeitsstunden kosten. Außerdem musst du damit rechnen, dass du erst mal Geld investieren musst. Denn nicht nur die Anmeldung deiner Selbstständigkeit ist mit Kosten verbunden. Je nachdem, womit du dein Geld verdienen möchtest, brauchst du auch entsprechendes Equipment. Zudem kann die Buchhaltung dich viel Zeit und Nerven kosten. Eine Buchhaltungssoftware, wie von Lexware oder Microsoft, kann dir diese Aufgaben erleichtern.