Früher in Rente gehen? Das machen derzeit immer mehr Menschen. Die Rente ab 63 ist beliebt. Von den langjährig Versicherten entschieden sich 2022 insgesamt 280.000 Personen dazu, bereits mit 63 in Rente zu gehen, wie die „Rheinische Post“ jüngst berichtete.
Für viele Arbeitnehmer ist der vorgezogene Alterseintritt mit vielen Annehmlichkeiten verbunden und man kann dem oftmals stressigen Arbeitsalltag früher den Rücken kehren.
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Allerdings gibt es auch Stimmen gegen die Rente ab 63. Die FDP argumentiert beispielsweise, dass die vorgezogene Rente zu teuer sei und den Fachkräftemangel verstärke. Immerhin verlassen zahlreiche Arbeitnehmer*innen den Arbeitsmarkt deutlich früher.
Wer sich für das Modell des vorgezogenen Renteneintritts interessiert, kann hier nachlesen, was die Voraussetzung für die Rente ab 63 ist.
Ab wann kann ich früher in Rente?
Wann man in Rente gehen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem der Geburtsjahrgang sowie die Versicherungsjahre. Bis 2031 wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Ab 1964 Geborene erreichen demnach erst mit 67 Jahren das Renteneintrittsalter. Voraussetzung ist aber dennoch, dass sie mindestens 35 Jahre lang versichert waren und damit den Status der langjährig Versicherten erreichen.
Nur Personen, die vor 1953 geboren sind, konnten ohne Abzüge früher in Rente gehen. Daher gibt es auch noch den Begriff der „abschlagsfreien Rente ab 63“. In der Gegenwart ist das ohne Abzüge aber nicht mehr möglich.
Für alle, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind, liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 65 Jahren. Sie können auch dann nicht abschlagsfrei früher in Rente gehen, wenn sie 45 Jahre, also besonders lange versichert sind.
Bedeutet: Selbst wenn man 1962 geboren wurde, mit 16 angefangen hat zu arbeiten und demnach 46 Jahre lang versichert ist, kann man nicht vorzeitig in Rente gehen. Erst wenn man das 65. Lebensjahr erreicht hat, ist der Renteneintritt möglich.
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Nach 35 Jahren vor regulärem Eintrittsalter in Rente gehen: Geht das abschlagsfrei?
Wer 35 Jahre lang versichert ist und vor dem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen will, muss mit Abzügen rechnen. Und zwar bis zu 14,4 %. Pro Monat, den man früher in Rente geht, wird einem 0,3 % von der Rente abgezogen. Wer jetzt denkt, dass dieser Abschlag aufhört, wenn man die Mindestversicherungszeit erreicht hat, liegt falsch. Denn der Abzug bleibt dauerhaft bestehen.
Dennoch scheint auch das viele Arbeitnehmer*innen nicht davor abzuschrecken, früher in Rente zu gehen. Denn auch die Zahl derer, die trotz Abzügen früher in Rente gehen, ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Es nehmen also mehr Arbeitgeber in Kauf, weniger Rentenbezüge zu bekommen, um dafür früher in Rente gehen zu können.
Die Entscheidung, ob und vor allem wann man in Rente geht, sollte daher gut überlegt sein. Denn es wirkt sich dauerhaft auf dein zukünftiges Einkommen aus.
Die Deutsche Rentenversicherung hat einen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner. Außerdem findet ihr hier viele weitere Informationen zum Thema Rente.
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Anmerkung zum Schluss: Sparplan, Altersvorsorge, Aktien-Investments – trau dich und beschäftige dich aktiv mit deinen Finanzen. Lies dich ein und lass dich beraten. So holst du das Beste aus dem heraus, was du hast. Deine finanzielle Freiheit liegt in deiner Hand.