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Urteil des BAG: Gleicher Lohn unabhängig von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung

Urteil des BAG: Gleicher Lohn unabhängig von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
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Urteil des BAG: Gleicher Lohn unabhängig von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung

Teilzeit- und Vollzeitbeschäftige haben Anspruch auf denselben Lohn, wie das Bundesarbeitsgericht nun entschieden hat. Ein Rettungsassistent hatte zuvor geklagt. Was das Urteil bedeutet, erfahrt ihr hier.

Teilzeitbeschäftigte haben bei gleicher Arbeit und gleicher Qualifikation das Recht auf den gleichen Lohn wie ihre Kolleg*innen in Vollzeit, wie „tagesschau“ berichtet. Das hat das Bundesarbeitsgericht nun entschieden.

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Zuvor hatte ein Rettungsassistent geklagt, der statt 17 Euro nur 12 Euro pro Stunde verdient hatte. Seine Kolleg*innen in Vollzeit erhielten fünf Euro mehr pro Stunde. Laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz habe aber jede*r Mitarbeiter*in, das Anrecht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeit.

Arbeitgeberin des Rettungsassistenten argumentierte mit mehr Planungssicherheit bei Vollzeitbeschäftigten

Die Arbeitgeberin des Rettungsassistenten argumentierte, dass die Vollzeitbeschäftigten mehr Planungssicherheit bieten, weil sie verbindlich eingeteilt werden können. Die Kolleg*innen in Teilzeit hingegen dürften Schichten ablehnen und selbst Vorschläge für ihre Einteilung machen. Diese Argumentation lehnten die Richter*innen jedoch ab.

Die flexibleren Dienstzeiten der Teilzeitbeschäftigen seien laut den Erfurter Richtern keine Rechtfertigung für einen niedrigeren Lohn.

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Der Rettungsassistent gewann den Revisionsprozess vor dem Bundesarbeitsgericht, nachdem das Arbeitsgericht München ihm zuvor schon recht gegeben hatte. Dem Rettungsassistenten wurde für den Zeitraum von Januar 2010 bis April 2021 eine Nachzahlung von 3.286 Euro zugesprochen.

Urteil kommt vor allem Frauen und Müttern zugute

Mit der Entscheidung des BAGs können nun viele Teilzeitbeschäftigte aufatmen. Da es sich bei dem überwiegenden Anteil der Teilzeitbeschäftigten um Frauen und Mütter handelt, kommt ihnen das Urteil besonders zugute und sorgt somit auch für mehr Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Insgesamt arbeiteten im Jahr 2020 65,5 Prozent der erwerbstätigen Mütter in Teilzeit, wie eine Studie des Statistischen Bundesamtes (Destatis) belegt.