Viele Arbeitnehmer*inne wollen sich neben dem Hauptjob noch etwas dazuverdienen und nehmen suchen sich zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung als Zweitjob. Gerade Minijobs bieten sich in dem Fall an, weil hier keine Steuern anfallen.
Aber darf ich überhaupt einen Zweitjob annehmen, ohne vorher meinen Chef bzw. meine Chefin um Erlaubnis zu bitten?
Vorab im Video: Geld dazu verdienen: Darf ich zwei Minijobs haben?
Lest auch: Minijob: Ab welcher Gehaltsgrenze muss ich Steuern zahlen?
Muss ich meinen Chef um Erlaubnis bitten, wenn ich einen Zweitjob annehme?
Grundsätzlich ist es erlaubt, neben seiner Haupttätigkeit einen Nebenjob auszuüben, ohne den Chef oder die Chefin um Erlaubnis zu bitten. Allerdings gibt es auch hier wichtige Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Möglich ist, dass in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag eine Anzeigepflicht enthalten ist. Das bedeutet, du musst deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin über den Zweitjob informieren.
Verbieten kann der Chef oder die Chefin deine Nebentätigkeit aber nicht so leicht. Ein Verbot wäre nur zulässig, wenn die Nebentätigkeit die Belange und Interessen des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin beeinträchtigt. Ein generelles Verbot ist nicht zulässig. Der Grund dafür ist die im Grundgesetz fest verankerte Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 GG), die es allen Arbeitnehmer*innen in Deutschland erlaubt, selbst über den eigenen Beruf zu entscheiden.
Mögliche Gründe, warum Arbeitgeber*innen eine Nebentätigkeit verbieten können, sind zum Beispiel abhängig von dem Beruf, den du ausübst. Als Richter*in kann eine bezahlte Tätigkeit, die deine Unparteilichkeit negativ beeinflusst, verboten werden. Auch können Arbeitgeber*innen eine Nebentätigkeit untersagen, wenn die Arbeitsleistung durch den Zweitjob negativ beeinträchtigt wird. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Arbeitnehmer*innen ständig müde und unkonzentriert bei der Arbeit erscheinen.
Gesetzlich geregelte Arbeitszeit darf nicht überschritten werden
Auch wenn du einen Nebenjob annimmst, musst du dich an die gesetzlich geregelten Arbeitszeiten halten. Du darfst in Haupt- und Nebenjob zusammen nicht länger als 48 Stunden in der Woche arbeiten. Die maximale Arbeitszeit pro Tag liegt bei zehn Stunden.
Besonders lukrativ sind Nebentätigkeiten auf Mini-Job-Basis. Dabei handelt es sich um Jobs, in denen du monatlich nicht mehr als 520 Euro verdienst. Wenn du unter dieser Verdienstgrenze bleibst, musst du keine Steuern für deinen Zweitjob zahlen.
Auch lesen: Steuerklassen: Lohnt sich ein Wechsel?
Trotz Anzeigepflicht den Chef oder die Chefin nicht über den Nebenjob informiert
Wenn du trotz Anzeigepflicht deinen Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin nicht über deinen Zweitjob informiert hast, drohen Konsequenzen. So kann dich dein Chef oder deine Chefin dafür abmahnen. Daher solltest du folgende Punkte beachten, wenn du einen Nebenjob annehmen willst:
1. Sieh in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag nach, ob dort eine Anzeigepflicht angegeben ist.
2. Informiere deinen Chef oder deine Chefin über den Zweitjob.
3. Überlege dir vorab genau, ob der Zweitjob von den Arbeitszeiten und den Bedingungen mit deinem aktuellen Job vereinbar ist. Zudem solltest du darauf achten, dass du die gesetzlichen Arbeitszeiten einhältst.
Karriere, Beruf und Berufung – trau dich und beschäftige dich aktiv mit deinen beruflichen Zielen. Lies dich ein und vernetze dich mit anderen. So wirst du nach und nach deine Bestimmung finden und kannst einen Beitrag leisten. Dein beruflicher Erfolg liegt in deiner Hand.