Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Leihmutterschaft?
- Motive für eine Leihmutterschaft
- Wie wird man Leihmutter?
- Was kostet eine Leihmutterschaft?
- Leihmutterschaft: Wie läuft sie ab?
- Rechtliches zur Leihmutterschaft
- Leihmutterschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Egal ob hetero- oder homosexuelles Paar, bleibt ein Kinderwunsch (über längere Zeit) unerfüllt, ist das eine große Belastung für die Beziehung. Eine Leihmutter, bzw. eine Leihmutterschaft scheint da eine Alternative auf dem Weg zum Wunschkind.
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Allerdings ist die Leihmutterschaft, genauer gesagt ihr Zustandekommen, in Deutschland verboten. Das bedeutet, würde ein Arzt eine Frau künstlich befruchten, mit dem Wissen, dass sie das Kind nach der Geburt an Dritte weitergeben möchte, würde er sich in Deutschland strafbar machen. Auch die Vermittlung einer Leihmutter ist in Deutschland verboten. Der Vermittler würde sich strafbar machen. Die Wunscheltern und die Leihmutter machen sich hingegen nicht strafbar.
Übrigens: Die Eizellspende ist in Deutschland ebenfalls verboten. Die Embryonenspende hingegen nicht. Mehr dazu erfahrt ihr hier.
Es gibt ein paar Länder, in denen eine Leihmutterschaft gesetzlich erlaubt ist, die USA zählen dazu, genau wie Großbritannien oder Russland. Jedoch gibt es viele Hürden für deutsche Eltern, ihr Kind dann auch wirklich mit nach Hause nehmen zu können. Welche das sind und vieles mehr wollen wir genauer erklären.
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Was ist eine Leihmutterschaft?
Vereinfacht gesagt, leiht man sich bei einer Leihmutterschaft die Gebärmutter einer anderen Frau, um (s)ein Kind zu bekommen. Denn medizinisch ist eine Leihmutter eine Frau, die ein nicht mit ihr genetisch verwandtes Kind austrägt. Das heißt, ihr wird eine bereits befruchtete Eizelle eingesetzt.
Allerdings kann eine Leihmutterschaft auch anders zustande kommen. In einer heterosexuellen Partnerschaft kann einer der beiden Partner unfruchtbar sein. Produziert die Frau keine reifen Eizellen, kann eine gespendete Eizelle mit dem Samen des Wunschvaters befruchtet werden und der Leihmutter eingesetzt werden. Ist der Mann unfruchtbar, kann die Eizelle der Wunschmutter mit Fremdsperma befruchtet und der Leihmutter eingesetzt werden. In beiden Fällen ist die Leihmutter nicht die genetische Mutter.
Theoretisch ist es auch möglich, wird aber weniger häufig praktiziert, dass eine reife Eizelle der Leihmutter mit dem Sperma des Wunschvaters künstlich befruchtet wird. Allerdings kann das zu großen Problemen führen, emotional, aber auch rechtlich, denn die Leihmutter ist dann auch die genetische Mutter des Kindes. Sie würde das Kind dann an seinen Vater und dessen Partnerin abgeben.
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Motive für eine Leihmutterschaft
Warum Frauen sich dafür entscheiden, Leihmutter zu werden, hat unterschiedliche Gründe. Zum Teil sind diese vom jeweiligen Land abhängig, in welchem Leihmutterschaften erlaubt sind.
Auf der einen Seite gibt es die kommerzielle Leihmutterschaft. Hier erhält die Frau eine gewisse Summe dafür, das Kind für andere auszutragen. Die kommerzielle Leihmutterschaft gibt es zum Teil in den USA, der Ukraine, Georgien und anderen Ländern.
Auf der anderen Seite gibt es die altruistische Leihmutterschaft. Das heißt, eine Leihmutter wird nicht für ihre Dienste bezahlt, sondern tut das, um Paaren zu helfen, die keine eigenen Kinder bekommen können. In Irland, Großbritannien, Dänemark oder Kanada ist die Leihmutterschaft nur aus altruistischen Motiven erlaubt.
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Wie wird man Leihmutter?
Eine Frau kann Leihmutter werden, wenn sie mindestens 18 Jahre alt ist. Zudem ist es für sie von Vorteil, wenn sie bereits mindestens ein eigenes, gesundes Kind zur Welt gebracht hat. Älter als 35 Jahre sind Leihmütter in der Regel nicht.
In den meisten Ländern läuft die Vermittlung von Leihmüttern über Agenturen. Diese werben damit, dass ihre Surrogatmütter, wie Leihmütter auch genannte werden, einen gesunden Lebensstil führen und physisch und psychisch gesund sind. Während einer Schwangerschaft würde die Agentur die Mütter eng überwachen und dafür sorgen, dass es ihr gut geht, sie weiterhin gesund lebt und beispielsweise nicht raucht oder Alkohol trinkt.
Was kostet eine Leihmutterschaft?
Je nach Land variieren die Kosten für eine Leihmutter zwischen 25.000 Euro bis zu 150.000 Euro. Am teuersten ist eine Leihmutter von der Schwangerschaft bis hin zum Wunschbaby in den USA.
Leihmutterschaft: Wie läuft sie ab?
Paare, die auf der Suche nach einer Leihmutter sind, wenden sich aus Deutschland an eine Leihmütter-Agentur in ihrem Wunschland. Im ersten Schritt finden Beratungsgespräche statt. Gute Agenturen führen auch eine Rechtsberatung durch. Die Agentur stellt den Wunscheltern dann eine Art Katalog zur Verfügung, aus welchem sie sich eine Leihmutter aussuchen können.
Oft findet ein persönlicher Kontakt zwischen Leihmutter und Wunscheltern statt. Sind beide Parteien einverstanden, wird ein Vertrag geschlossen.
Wichtig: Die Wunscheltern sollten sich dringend vorab mit den Gesetzen auseinandersetzen, die in dem Land gelten, in welchem ihre Leihmutter lebt. Es kann familienrechtlich beispielsweise problematisch sein, wenn die Leihmutter verheiratet ist. In Deutschland gilt die Frau, die das Kind austrägt, als leibliche Mutter. Ist sie verheiratet und wurde es vor der Schwangerschaft nicht vertraglich detailliert festgehalten, ist ihr Ehemann automatisch der Vater des Kindes. Die Wunscheltern könnten dann ihr Kind nicht bekommen.
Spätestens für die medizinische Untersuchungen sollten die Eltern in das Land ihrer Leihmutter reisen. Dort werden Blut- und Hormontests und Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Außerdem werden Wunschmutter und -vater auf genetische Anomalien und Geschlechtskrankheiten untersucht.
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Mit Hilfe von Hormonpräparaten werden die Zyklen von Leihmutter und Wunschmutter synchronisiert. (Sofern die Wunschmutter die Eizelle spenden wird) Die Leihmutter bekommt im Anschluss Östrogenpräparate, die ihre Gebärmutterschleimhaut auf die Einnistung einer befruchteten Eizelle vorbereitet. Die Eizellspenderin erhält Präparate, die die Eierstöcke anregen, möglichst viele Eiblässchen reifen zu lassen. Ziel ist, nicht nur eine, sondern mehrere Eizellen gewinnen zu können, die befruchtet werden können. Die Befruchtung der Eizelle(n) erfolgt schließlich im Labor.
Die Embryonen werden vor dem Einsetzen auf Genschäden untersucht – wünschen es die Eltern bzw. wurde es vertraglich festgehalten, kann auch eine Geschlechtswahl getroffen werden. Eingesetzt wird schließlich nur ein Embryo. Die anderen können auf Wunsch eingefroren werden.
Zwei Wochen nach der künstlichen Befruchtung zeigt ein Schwangerschaftstest, ob diese erfolgreich war.
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Rechtliches zur Leihmutterschaft
Nach deutschem Recht ist die leibliche Mutter eines Kindes immer die Frau, die es auf die Welt bringt, unabhängig davon, ob sie auch die genetische Mutter ist. Beauftragt also ein Paar in Deutschland eine Leihmutter, muss die Elternschaft der Wunscheltern in Deutschland immer gerichtlich anerkannt werden. Auch dann, wenn die Wunschmutter beispielsweise in der Geburtsurkunde des Kindes als leibliche Mutter angegeben ist.
Generell gilt in Deutschland nach einem Gerichtsurteil von 2014, „dass ausländische Gerichtsentscheidungen, die den Wunscheltern die rechtliche Elternschaft zuweisen, in Deutschland anerkannt werden können – jedenfalls dann, wenn ein Wunschelternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist, die Leihmutter aber nicht.“
Der BGH entschied in einem Urteil 2019 zusätzlich, dass eine Geburtsurkunde oder die Eintragung aus einem Geburtenregister nicht als Nachweis der (Wunsch)Eltern ausreicht, um die Elternschaft auch in Deutschland anzuerkennen. Es braucht „immer eine ausländische Entscheidung, die die Elternstellung dokumentiert.“
Ist also Wunschmutter oder -vater genetisch mit dem Kind verwandt (und die Leihmutter nicht) und kann das eindeutig nachgewiesen werden, erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit. Nur damit kann ein deutscher Reisepass beantragt werden. Und nur mit ihm ist die Ausreise des Kindes aus seinem Geburtsland nach Deutschland möglich.
Hat der Mann seinen Samen gespendet, sollte er die Vaterschaft mit Zustimmung der Leihmutter am besten bereits vor der Geburt formal anerkennen lassen. Eine anerkannte Vaterschaft erleichtert die Einreise nach Deutschland ungemein. Denn der Wunschvater ist (bei einer unverheirateten Leihmutter) auch rechtlich der Vater des Kindes.
Da die Leihmutter nach deutschem Gesetz als leibliche Mutter gilt, ist die Mutterschaft der Wunschmutter wesentlich schwieriger zu ‚erlangen‘. Eine ausländische Gerichtsentscheidung dazu wird in Deutschland jedoch in der Regel anerkannt. Nichtsdestotrotz wird jeder Fall individuell betrachtet.
Auch eine Adoption des Kindes ist möglich, wird allerdings durch das Familiengericht geklärt. Ist der Vater des Kindes der leibliche und somit rechtliche Vater, kann sein*e Partner*in sein Kind adoptieren. Eine gemeinsame Adoption durch die Wunscheltern, selbst wenn sie vertraglich mit der Leihmutter festgehalten wurde, ist nach dem Zivilrecht nicht wirksam.
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Leihmutterschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren
Homosexuelle Ehepaare können auch eine Leihmutter im Ausland ‚beauftragen‘. Auch hier gilt, dass es einer ausländischen gerichtlichen Entscheidung bedarf, um die Elternschaft in Deutschland anzuerkennen. Bei der Eintragung der Eltern in das Geburtenregister kann es jedoch etwas schwierig werden. Da ein Kind immer Vater und Mutter haben muss, ist die Eintragung zweier Väter oder zweier Mütter nicht ohne weiteres möglich.
Ende 2014 beispielsweise entschied der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (XII ZB 463/13 – Beschluss vom 10.12.14), ein in Kalifornien getroffenes Gerichtsurteil anzuerkennen, obwohl es nicht der deutschen Rechtslage entsprach.
Das kalifornische Gericht hatte entschieden, dass zwei Lebenspartner die rechtlichen Eltern eines durch eine Leihmutter geborenen Kindes sind. Einer der beiden Partner hatte seine Samen gespendet, die Eizelle wurde ebenfalls gespendet. Er hatte mit Zustimmung der Leihmutter vor dem deutschen Generalkonsulat in San Francisco die Vaterschaft anerkennen lassen. In Deutschland verweigerte man dem Paar die Eintragung als Eltern ins Geburtenregister.
Schließlich entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz, dass das Ergebnis des Superior Court of San Francisco anzuerkennen sei. Im Mittelpunkt des BGH-Urteils stand das Kindeswohl. Schließlich sei einer der beiden Männer genetisch mit dem Kind verwandt, die Leihmutter jedoch nicht.
Quellen:
Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland
regenbogenfamilien-nrw.de
rosepartner.de/familienrecht
Wichtige Information zum Schluss: Dieser Artikel hat nicht den Anspruch vollständig zu sein, sondern dient der ersten, oberflächlichen Information. Paaren, die sich ernsthaft mit dem Thema der Leihmutterschaft auseinandersetzen, empfehlen wir eine Rechtsberatung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht.