Veröffentlicht inLiebe & Psychologie, Mein Leben

Femizid: Wenn Frauen von ihrem (Ex-)Partner ermordet werden

Femizid: Die Zahlen sind erschreckend.
Femizid: Die Zahlen sind erschreckend. Credit: femizid-3

Der Begriff Femizid bezeichnet die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Meist durch den Partner oder Expartner. Und genau hier liegt das Problem. Warum Femizid kein Familiendrama ist und andere Missstände.

Inhaltsverzeichnis

Lassen wir die Zahlen für sich sprechen: Die aktuell vom BKA veröffentlichten Zahlen für das Jahr 2021 besagen, dass statistisch gesehen jeden dritten Tag ein Mann in Deutschland seine Partnerin bzw. Ex-Partnerin tötet. Und: Die Gewalttaten ziehen sich durch alle sozialen und gesellschaftlichen Schichten.

  • Jede dritte Frau in Deutschland wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer physischer oder sexualisierter Gewalt.
  • Alle 45 Minuten wird eine Frau durch ihren Partner gefährlich körperlich verletzt.
  • Jeden dritten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder die Ex-Partnerin.
  • Pro Stunde werden in Deutschland 13 Frauen Opfer von Gewalt in Partnerschaften.
Femizid: Die Zahlen sind erschreckend.

210222 wft frauenhäuser

TERRE DES FEMMES-Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle sagt: „Die Zahlen sind erschreckend. (…) Trotz Inkrafttreten der Istanbul-Konvention, die Gewalt gegen Frauen bekämpfen soll, werden die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung dem gravierenden Missstand in Deutschland bei weitem nicht gerecht.“

Die Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, ist ein völkerrechtlicher Vertrag und gilt seit Anfang Februar 2018 bei uns in Deutschland. Dieser Vertrag soll für verbindliche Rechtnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt und den Schutz von Betroffenen von geschlechtsbezogener Gewalt jeglicher Art sorgen. Und er besagt ganz deutlich, dass es als strafschärfend gewertet werden soll, wenn die Tat in einer Beziehung oder einer Ex-Beziehung stattfindet.

Femizid: Mildere Urteile bei Trennungstötungen

Leider sieht die derzeitige Rechtsprechung nicht immer so aus. Das Problem bei der Sache: Die deutsche Rechtssprechung unterscheidet zwischen Mord und Totschlag. Und da beim Femizid in der Regel der Lebenspartner oder Expartner der Täter ist, weil das Opfer sich trennen wollte oder getrennt hat, wird die Tat oftmals milder bestraft als ein Mord.

Der Tatbestand eines Mords (Mordparagraf §211 im Strafgesetzbuch (StGB)) setzt niedrige Beweggründe voraus, wie „Heimtücke“, „Habgier“ oder „Grausamkeit“. Sogenannte Trennungstötungen werden jedoch oft nicht als Mord eingestuft, sondern als Totschlag. Und somit milder bestraft.

Beispiel: Wenn eine Frau ihren Mann heimlich tötet, z.B. im Schlaf oder mit Gift, dann ist das ein heimtückischer Mord und kann mit lebenslanger Haftstrafe geahndet werden. Erschlägt ein Mann seine Frau, so wird womöglich auf Totschlag plädiert, was eine deutlich kürzere Haftstrafe (zwischen fünf und 15 Jahren Haft) bedeutet. Wer also körperlich unterlegen ist und die Tat deshalb heimlich plant, wird härter bestraft, als wenn die Tat in einer offenen, körperlichen Konfrontation geschieht.

Femizid: Aufkären, wachsam sein, helfen.
Credit: Getty Images

Trennung darf kein milderndes Argument sein

Ein weiteres Problem ist es, dass die Tat durch die vorhergegangene Trennung erklärt wird. „Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2008. Darin wurde entschieden, dass das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe in Zweifel stünde, wenn ‚die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will‘. Dann soll kein Mord, sondern nur ein Totschlag vorliegen“, wie Juristin Leonie Steinl, Vorsitzende der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes, in einem Interviwe mit der Süddeutschen erklärte.

Ein Vorgehen, das mehr als fragwürdig ist, denn so wird dem Opfer sozusagen eine Mitschuld gegeben. Durch die vorhergegangene Trennung wird die Tat bzw. die Beweggründe des Täters erklärt. Die ’niedrigen Beweggründe‘ entfallen dann womöglich vor Gericht und aus Mord wird lediglich Totschlag.

Verschiedene Organisationen wie keinemehr oder TERRE DES FEMMES fordern deshalb schon länger, den Mordparagraf §211 im Strafgesetzbuch zu überdenken bzw. das Wort Femizid als Strafbestand anzuerkennen. Das tut die Bundesregierung bislang nicht. So wird geschlechtsspezifische Gewalt auch bei der Datenerhebung nicht differenziert genug erfasst. Zumal versuchter Femizid nicht mit in die Zahlen eingeht, ebenso wie die Frauen, die zu einem späteren Zeitpunkt an den Folgen der versuchten Tötung versterben.

Auch lesen: Häusliche Gewalt: Wenn der Partner der Täter ist

Begrifflichkeiten: Warum Femizid kein Beziehungsdrama sein darf

Ein weiteres Problem ist das Bild in den Medien. Hier werden Femizide oftmals als Familientragödie, Familiendrama, Eifersuchtsdrama oder Beziehungstat bezeichnet. „Diese Begrifflichkeiten verstärken ein weit verbreitetes Bild, dass es sich bei häuslicher Gewalt um ‚Konflikte‘ in Paarbeziehungen handelt. Doch das relativiert und verharmlost häusliche Gewalt gegen Frauen – es geht nicht um ‚Beziehungsstreitigkeiten‘, sondern um Gewalt gegen Frauen durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner.“, wie es auf der Seite von BFF, Frauen gegen Gewalt e.V. heißt.

Letztlich geht es um Machtstrukturen. Nicht selten ging dem Femizid, also dem Mord, eine lange Zeit des Machtmissbrauchs, Stalkings und körperlicher Gewalt voraus. Dinge, die mit dem Begriff „Beziehungsstreitigkeiten“ wenig zu tun haben.

Die Abweisung durch die Frau und ihr Versuch, Distanz aufzubauen, sich und womöglich ihre Kinder in Sicherheit zu bringen, aber natürlich auch Trennungen und Trennungsabsichten sind oft die Vorgeschichte für den Femizid. Nichtsdestotrotz darf daraus nicht eine Mitschuld der betroffenen Frau gelesen werden.

Mehr als nur Worte: Wie die Medien mithelfen können

Bezeichnet man die Tat als Beziehungsdrama, wird das den getöteten Frauen nicht gerecht. Denn von ihrer Seite gab es gar keine Beziehung mehr zum Täter. Zudem: Tötet sich der Täter im Anschluss an die Tat, wird häuft von „erweitertem Suizid“ gesprochen. Doch diese sprachliche Formulierung würde implizieren, dass die ermordete Frau (und womöglich auch ihre ermordeten Kinder) einer Tötung zugestimmt hätten.

Die Berichterstattung muss hier extrem aufpassen, sich sprachlich korrekt auszudrücken. Und hier geht es nicht um Erbsenzählerei, nicht nur um eben eine Begrifflichkeit und nicht mehr. Wir müssen uns immer klar sein: Die Darstellung in den Medien kann das Bild in der Gesellschaft immens prägen, einfach indem etwas so oder so dargestellt wird, indem einzelne Worte hinzugefügt, weggelassen oder eben falsch verwendet werden.

Themen wie häusliche Gewalt, Gewalt gegen Frauen und Femizid sind noch immer nicht als das, was sie sind, in den meisten Köpfen angekommen. Auch aufgrund von Berichterstattung, die im Zusammenhang mit einem Femizid von enttäuschten Gefühlen oder Beziehungsdramen spricht. Wer einen anderen Menschen misshandelt oder tötet, agiert nicht aus Liebe. Es geht um Macht und Machtausübung. (Sehr gute Hinweise hierzu findet ihr auch hier.)

Auch lesen: #UnhateWomen: Schluss mit verbaler Gewalt in Rap-Songs

Wir müssen aktiv werden

Es bleibt also weiterhin viel zu tun. Aufklärungsarbeit und differenzierte Darstellung in den Medien, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Gewalt gegen Frauen und Femizide mitten in unserer Gesellschaft stattfinden, vor unseren Augen. Aber es geht auch darum, die nötigen Strukturen zu schaffen, um Frauen zu helfen, der Gewalt durch ihren Partner oder Expartner zu entgehen, sei es durch Frauenhäuser oder andere unterstützende Angebote.

Auch lesen: Gewalt gegen Frauen: Warum wir ALLE ein Zeichen setzen müssen

Wenn du oder jemand, den du kennst, Opfer eines Übergriffs geworden ist, findest du Hilfe und Unterstützung beim Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland.

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen erreichst du außerdem unter: 08000116016