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Expertin klärt auf: Diese Dinge darfst du aus dem Hotel mitnehmen

Ein modern eingerichtetes Badezimmer mit Kleiderschrank und Bademänteln
© Getty Images

Rechtsfrage: Was darf ich aus dem Hotel mitnehmen?

Darf man aus dem Hotel eigentlich etwas mitgehen lassen? Wir sind der Frage einmal auf den Grund gegangen. Eine Expertin klärt auf.

Inhaltsverzeichnis

Zugegebenermaßen, wir alle haben es doch schon gemacht oder wenigstens dran gedacht. Die Rede ist davon, etwas aus dem Hotel mitzunehmen. Keine großen Dinge wie Fernseher oder Möbel, sondern eher Kleinigkeiten wie Duschgel, Badeschlappen oder auch mal den weichen Bademantel.

Doch darf man das eigentlich? Wie sieht es rechtlich aus und bei welchen Dingen drückt das Hotel mal ein Auge zu? Wir klären auf und sagen euch, welche Dinge ihr mit gutem Gewissen aus dem Hotel mitnehmen dürft.

Rechtliche Lage: Darf ich etwas aus dem Hotel mitnehmen?

Eins vorweg: Grundsätzlich darf niemand etwas aus dem Hotel mitnehmen. Sei es auch nur die kleinste Seifenpackung, die zufällig im eigenen Kulturbeutel landet. Es handelt sich hierbei rein rechtlich gesehen nämlich um Diebstahl, also um eine Straftat.

Denn alles, was ihr im Hotelzimmer findet, gehört zur Hotelausstattung und ist lediglich zur Benutzung während eures Urlaubs gedacht. Wer fremdes Eigentum in seinen Besitz übergehen lässt, begeht Diebstahl. Da führt kein Weg dran vorbei.

Viele Hotels drücken aber in der Praxis das ein oder andere Auge zu, wenn es darum geht, etwas aus dem Hotel mitgehen zu lassen. Das ist bei den meisten Artikeln so, die ihr während eures Urlaubs angebrochen habt. Dazu zählen z. Bsp. Badeutensilien wie Fläschchen mit Seife, Duschgel oder Bodylotion.

Diese müssen nämlich sowieso nach eurem Aufenthalt entsorgt werden und landen im Müll. Hier droht also in der Regel kein Ärger. Ebenso verhält es sich mit Badeschlappen. Die weißen Überziehschuhe könnt ihr nach Gebrauch ebenfalls mit nach Hause nehmen. Aus hygienischen Gründen darf das Hotel diese nämlich nicht noch einmal verwenden.

Schwierig ist es bei allen Produkten jedoch mit der Nachweispflicht. Wer kann mir schon nachweisen, dass ich Duschgel, Seife oder auch ein Nähset nicht doch bereits gebraucht habe und es dahingehend mitnehmen kann. Hotels sind daher bei solchen Produkten sehr kulant und lassen diesen kleinen “Diebstahl” durchgehen.

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Was darf ich nicht aus dem Hotel mitnehmen?

Anders sieht es da bei Gegenständen aus, die das Hotel auch nach eurem Aufenthalt wieder dem nächsten Gast zur Verfügung stellen möchte. Dazu gehören natürlich alle Möbel, Elektrogeräte (auch der Wasserkocher), Geschirr, Besteck, Wohnaccessoires wie Lampen, Decken, Kissen und Deko, aber auch Produkte aus der Minibar, wenn diese kostenpflichtig sind. Werden diese nicht bezahlt, dürfen sie auch nicht aus dem Hotel mit nach Hause genommen werden.

Darf ich den Bademantel oder das Handtuch aus dem Hotel mitnehmen?

Bei Bademänteln und Handtücher scheiden sich die Geister. Während viele Urlauber davon ausgehen, dass sie die Textilien mit nach Hause nehmen können, ohne dass Ärger droht, lassen viele lieber die Finger davon. Doch was sagen die Hotels?

Anke Cimbal, Pressesprecherin der Best Western Hotel Group, erklärt dazu im Interview mit reisereporter.de: “Solange die Gäste ab und zu mal eine Seife einstecken, ist das kein Problem. Anders sieht das bei Handtüchern und Bademänteln aus – die dürfen nicht einfach mitgenommen werden.” Schließlich können die Textilien gewaschen und so wieder dem nächsten Gast zur Verfügung gestellt werden.

Bei Unklarheiten besser nachfragen

Seid ihr euch unsicher, ob ihr einen Gegenstand aus dem Hotel mit nach Hause nehmen dürft, solltet ihr im Zweifel nachfragen. Auch, wenn euch etwas richtig gut gefällt, lohnt sich eine Nachfrage beim Hotelpersonal. In einigen Fällen erlauben die Hotels, dass ihr den Gegenstand käuflich erwerbt. Das alles ist besser, als eine Straftat zu begehen.

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Wird trotzdem aus Versehen mal ein Bademantel eingepackt, muss es nicht immer gleich zur Anzeige kommen. Maximilian Bosse, Chef des Hotels Essener Hof, verriet der “Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“: “Da wird nicht die Polizei gerufen, sondern ein Brief geschrieben, mit dem Inhalt: Sie haben den Bademantel vermutlich irrtümlich eingesteckt und können ihn zurückschicken oder auch kaufen.“ Trotzdem sollte man es nicht auf eine Anzeige ankommen lassen.

Regelmäßige Diebstähle sind ein enormer Kostenfaktor

Wer sich denkt: Ach so ein Bademantel oder Handtuch schaden dem Hotel nicht, wenn man es mitnimmt, der irrt. Jährlich kann der Diebstahl zu einem enormen Kostenfaktor werden. Die Folge: Oft werden dem Gast dann gar keine mehr zur Verfügung gestellt bzw. nur gegen ein Pfand.