Hast du das auch schon erlebt? Du freust dich über ein neues Lieblingsteil – doch schon nach ein paar Mal Tragen tauchen im Stoff die ersten Löcher auf. Blöd nur, dass das Etikett bereits abgeschnitten ist und das Kleidungsstück auch schon gewaschen wurde. Ein Umtausch, so wie es die meisten Händler verlangen, ist jetzt nicht mehr möglich.
Doch auch wenn Kleidung bereits getragen wurde, musst du nicht einfach hinnehmen, wenn sie schon kurz nach dem Kauf kaputtgeht. Wir verraten, was du in diesem Fall tun kannst.
Kann man getragene Kleidung reklamieren?
Will man gekaufte Kleidung umtauschen – etwa weil man es sich einfach anders überlegt hat – verlangen Händler*innen dafür in der Regel den Kassenbon und das ungetragene Kleidungsstück samt Etikett.
Bei kaputter Kleidung sieht das allerdings etwas anders aus. Möchtest du zum Beispiel ein T-Shirt zurückgeben, das nach ein paar Wäschen schon Löcher aufweist, handelt es sich nicht um einen gewöhnlichen Umtausch, sondern um eine Reklamation.
Laut Gewährleistungsrecht müssen Händler*innen nämlich garantieren, dass ihre Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Mängeln ist. Treten innerhalb eines Jahres ab Kaufdatum sichtbare Mängel auf, geht man davon aus, dass die Ware von vornherein mangelhaft war und der Defekt nicht dein Verschulden ist. In diesem Fall kannst du die Ware reklamieren.
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Worauf muss ich bei einer Reklamation achten?
Möchtest du ein kaputtes Kleidungsstück zurückgeben, ist es wichtig, dass du den Kassenbon oder einen gleichwertigen Nachweis über deinen Kauf hast. Andernfalls kannst du schließlich nicht nachweisen, dass du den Artikel innerhalb der letzten 12 Monate gekauft und damit einen Anspruch auf eine Reklamation hast.
Tipp: Scanne deine Kassenbons immer mithilfe einer App ein. So hast du sie für den Notfall parat, ganz ohne Zettelchaos.
Wenn du den Kassenbon vorlegen kannst, müssen Händler*innen dir das Kleidungsstück entweder reparieren oder ersetzen. Da eine Reparatur für große Modeketten aber in der Regel viel zu aufwändig ist und Kleidungsstücke nach einer gewissen Zeit oft nicht mehr im Sortiment sind, sodass du kein gleichwertiges Produkt bekommen kannst, zahlen viele Geschäfte dir daher einfach das Geld zurück.
Falls man das kaputte Kleidungsstück in der Filiale nicht annimmt, wende dich am besten per E-Mail an den Kundenservice. Dort kannst du auch gleich Fotos des Kassenbons und des Schadens anhängen, um den Prozess zu beschleunigen.
Quelle: Verbraucherzentrale