Nach der Arbeit komme ich unter der Woche selten dazu, groß etwas im Haushalt zu erledigen. Vieles bleibt einfach fürs Wochenende liegen, und gerade der Sonntag ist ideal: Man hat frei, es ist ruhig, und endlich ist genug Zeit, um einige Ladungen Wäsche in die Waschmaschine zu schmeißen.
Besonders bei gutem Wetter ist es verlockend, danach die frisch gewaschene Kleidung draußen im Garten oder auf dem Balkon zum Trocknen aufzuhängen. Doch ist das eigentlich erlaubt? Oder gibt es eine gesetzliche Regelung, die dem entgegensteht?
Darf ich sonntags Wäsche im Garten oder auf dem Balkon aufhängen?
Der Sonntag ist in Deutschland gesetzlich als Ruhetag festgelegt. Das bedeutet: Tätigkeiten, die Lärm verursachen – etwa Rasenmähen, Bohren und in manchen Fällen auch das Betreiben einer Waschmaschine – sind ganztägig nicht erlaubt, um die Ruhe der Nachbarschaft zu wahren.
Doch wie sieht es mit dem Wäscheaufhängen an sich aus? Immerhin ist diese Tätigkeit völlig geräuschlos.
Hier wird es etwas komplexer: Auch sichtbare Handlungen im Außenbereich können als störend empfunden werden – etwa dann, wenn Wäschestücke auf dem Balkon oder im Garten offen zur Schau hängen. Manche Menschen empfinden dies als Beeinträchtigung der „Sonntagsruhe“.
Wäsche auf dem Balkon trocknen: Wie sieht es an allen anderen Tagen aus?
Wer in einer Wohnung lebt, nutzt den Balkon gerne als praktische Alternative zum Wäscheraum – und das ist auch rechtlich unproblematisch. Laut deutschen Mietvereinen (wie dem Mieterverein Köln) darf Wäsche auf dem Balkon grundsätzlich getrocknet werden, unabhängig davon, ob man zur Miete wohnt oder Eigentümer*in ist.
Allerdings gibt es ein paar Einschränkungen:
- Kleine Wäschestücke wie T-Shirts, Unterwäsche oder Socken dürfen problemlos auf dem Balkon aufgehängt werden.
- Große Textilien wie Bettlaken oder Vorhänge können dann problematisch werden, wenn sie von außen gut sichtbar sind, über das Geländer ragen oder die Sicht anderer Hausbewohner*innen beeinträchtigen. In der Hausordnung kann das Trocknen von großer Wäsche verboten sein.
Im Allgemeinen dürfte es aber keinerlei Probleme mit dem Wäschetrocknen auf dem Balkon geben, wenn eine Wäscheleine oder mobiler Wäscheständer (hier bei Amazon bestellen*) verwendet wird und dabei keine baulichen Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden. Selbst Klauseln im Mietvertrag, die das Wäschetrocknen auf dem Balkon untersagen, sind rechtlich unwirksam.
Allerdings kann es sich trotzdem lohnen, vor dem Wäschewaschen und Aufhängen, einen Blick in die Hausordnung oder den Mietvertrag zu werfen. Denn was der Vermieter rechtlich durchaus untersagen kann, ist das Nutzen einer Waschmaschine, die in einem Gemeinschaftsraum steht sowie das Aufhängen von Wäsche in einem gemeinschaftlichen Trockenraum an Sonn- und Feiertagen.
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