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Verboten: Wenn du eine dieser Pflanzen im Garten hast, drohen dir hohe Geldstrafen

Blühende Mohnblumen in einem Garten
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Verbotene Pflanzen im Garten

Im eigenen Garten dürfen nicht alle Pflanzen angebaut werden.

Im eigenen Garten darf man doch alles anpflanzen? Leider stimmt das so nicht. An bestimmte Regeln muss man sich auch hier halten.

Der Frühling steht vor der Tür und das bedeutet: raus aus dem Haus und rein in den Garten. Doch wer denkt, dass man hier freie Hand hat und alles anbauen und aussäen darf, was man möchte, der täuscht sich. Hier in Deutschland gibt es nämlich drei Pflanzen, die ihr nicht im eigenen Garten anbauen dürft. Im schlimmsten Fall drohen dafür sogar hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.

Wer sich jetzt fragt, um welche Pflanzen es sich handelt, der sollte weiterlesen. Und wer jetzt denkt, dass es sich um außergewöhnliche, exotische Pflanzen handelt, den müssen wir enttäuschen. Überraschenderweise sind es gar nicht so fremde Pflanzen. Einige von ihnen werden sicher viele kennen.

Welche Pflanzen dürfen nicht angebaut werden?

Ist Gartenarbeit illegal? Ja, in einigen Fällen kann sie es sein! Denn auch bei der Gartenarbeit muss man sich in Deutschland an gewisse Regeln halten. Das gilt vor allem beim Anbau und Aussäen von bestimmte Pflanzen. Drei Pflanzen sind in Deutschland nämlich grundsätzlich verboten, wenn ihr sie selbst anbaut.

Schlafmohn und Arzneimohn

Schlafmohn (Papaver somniferum) und Arzneimohn (Papaver bracteatum) dürfen in Deutschland nicht im heimischen Garten angebaut werden, da sie unter das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) fallen. Grund dafür ist der Milchsaft, der unter anderem zur Herstellung von Heroin benötigt wird. In diesem sind nämlich Morphine enthalten.

Der Anbau ist jedoch erlaubt, wenn eine Ausnahmegenehmigung besteht, egal ob gewerblich oder privat. Gewerblich werden durch den Anbau vor allem Schlafmohnsamen gewonnen, die in der Lebensmittelindustrie weiterverarbeitet werden.

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Schlafmohn darf nur mit Ausnahmegenehmigung angebaut werden.
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Azteken-Salbei

Salvia divinorum, Azteken-Salbei, ist in Deutschland auch verboten und darf nicht im Garten angebaut werden. Es fällt unter das BtMG, da die Blätter halluzinogene Wirkstoffe enthalten. Werden die Blätter gekaut, entfalten die Wirkstoffe ihre Wirkung und man fällt in einen Rauschzustand. Auch hier gibt es keine Ausnahmeregelung.

Cocastrauch

Der unscheinbare Cocastrauch (Erythroxylum coca) gehört ebenso zu den Pflanzen, die ihr in Deutschland nicht anbauen dürft. Die Blätter dieses Gewächses enthalten nämlich Alkaloide, wie z. Bsp. Ecgonin und Hygerin. Dadurch lassen sich unter anderem Rauschmittel herstellen. Nach dem BtMG sind alles Pflanzenteile inklusive Samen verboten. Ausnahmen gibt es nicht.

Der Cocastrauch ist im heimischen Garten verboten.
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Spezialfall: Cannabis

Ein Spezialfall ist Cannabis. Seit dem 1. April 2024 ist es Erwachsenen erlaubt, zum Zwecke des Eigenkonsums bis zu drei Cannabis-Pflanzen gleichzeitig anzubauen. Das gilt je volljährige Person in einem Haushalt.

Es gibt jedoch Anweisungen, die man beim Anbau von Cannabis einhalten sollte. So müssen geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, damit Kinder, Jugendliche und Dritte keinen Zugriff darauf haben.

Bis zu drei Cannabis-Pflanzen dürfen in Deutschland angebaut werden.
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Hohe Strafen drohen

Wer Pflanzen anbaut, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dem drohen hohe Geld- oder Freiheitsstrafen. Ihr solltet also aufpassen, was ihr in eurem Garten anpflanzt. Von den oben genannten Pflanzen solltet ihr auf jeden Fall die Finger lassen, denn wer will schon für seinen Garten Strafe zahlen müssen.

Quellen: bundesgesundheitsministerium.de