Rustikal, winterlich und selbstgemacht – klingt nach der perfekten Weihnachtsdeko. Ein paar Nadelzweige, Tannenzapfen und rote Beeren beim Waldspaziergang mitgenommen, schon ist die Wohnung weihnachtlich geschmückt. Und all das völlig kostenlos.
Pflanzen aus dem Wald mitnehmen: Das sagt das Bundesnaturschutzgesetz
Obwohl die Auswahl an möglicher Dekoration im Wald groß ist – einfach bedienen darf man sich nicht. Der Wald gehört nämlich in erster Linie dem Waldeigentümer und somit auch alles, was darin wächst.
Das Bundesnaturschutzgesetz hält dazu folgendes fest: “Es ist verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen.” (§ 39)
Klingt also erst einmal nach einem klaren “Nein”. Doch ganz so schwarz-weiß ist die Sache nicht.
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Ausnahme: Unter diesen Voraussetzungen ist das Sammeln erlaubt
In jedem Fall ist es verboten, in ausgewiesenen Naturschutzgebieten zu sammeln oder junge Pflanzen samt Wurzelballen aus der Erde zu ziehen. Denn dies könnte die dortige Flora und Fauna empfindlich stören.
Je nach Bundesland drohen bei Nichteinhaltung saftige Bußgelder, die zwischen 25 Euro und 50.000 Euro liegen können. Wer zum Beispiel in Hessen „widerrechtlich Pflanzen beschädigt oder entfernt“ kann laut Bußgeldkatalog mit einer Geldstrafe zwischen 300 und 800 Euro rechnen.
Für alle anderen Fälle gibt es jedoch eine Ausnahme: die Handstrauß-Regel (vgl. § 39 Abs. 3 BNatSchG).
Wie der Name vermuten lässt, ist es nach dieser Regelung erlaubt, eine Handstrauß-große Menge Kräuter, Zweige, Zapfen und Co. aus dem Wald zu sammeln. Das gilt allerdings nur unter der Bedingung, dass sie für den persönlichen Bedarf gepflückt werden. Einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt zu eröffnen, auf dem man öffentlich gesammelte Tannenzapfen verkauft, wäre also eher keine gute Idee.
Bei der Entnahme muss außerdem darauf geachtet werden, dass die Natur dadurch keinen Schaden nimmt. Wer vom Weg abgeht und über junge Pflanzen trampelt, um zum Sammelort zu gelangen, verstößt streng genommen also bereits gegen die Regelung.
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Streng verboten: Weihnachtsbaum im Wald fällen
Egal ob Naturschutzgebiet oder nicht: Einfach einen ganzen (Weihnachts)Baum zu fällen oder Äste abzusägen ist in jedem Wald verboten. Je nach Bundesland droht für eine illegale Baumfällung eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro, bei mehreren Bäumen sogar bis zu 100.000 Euro. Die Höhe der Strafe richtet sich dabei nach Größe und Art des Baumes.
Wer trotzdem gerne seinen eigenen Weihnachtsbaum fällen möchte, kann das auf sogenannten Tannenhöfen, wo die Bäume extra für die Weihnachtssaison gezüchtet werden.