Bei der Bund-Länder-Konferenz am 22. März haben sich Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsident*innen auf einen neuen Beschluss geeinigt: Es soll einen harten Lockdown rund um die Ostertage geben.
Wegen der weiter steigenden Corona-Neuinfektionen und zum Verhindern einer „dritten Welle“ soll das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben vom 1. bis zum einschließlich 5. April weitgehend heruntergefahren werden.
Das bedeutet, die Tage vom Gründonnerstag bis zum Ostermontag werden als „Ruhetage“ definiert wie an Sonn- oder Feiertagen.
Was bleibt geschlossen?
Bei dem schärfsten Lockdown seit Beginn der Coronakrise sollen Supermärkte geschlossen bleiben. Tankstellen und bestimmte Unternehmen dürfen jedoch geöffnet bleiben. Lediglich am Karsamstag kann außerdem der engere Lebensmittelhandel öffnen.
In dem schriftlichen Beschluss erklären Bund und Länder: „Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause.“
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Private Treffen soll es an Ostern demnach auch nicht geben. Es soll sich auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Haushalt, beziehungsweise maximal fünf Personen, beschränkt werden. Paare werden als ein Haushalt gezählt und Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.