Veröffentlicht inAktuelles, Buzz

Masken- & Testpflicht: Neue Corona-Regeln im Herbst geplant

Masken- & Testpflicht: Neue Corona-Regeln im Herbst geplant
© Getty Images

Masken- & Testpflicht: Neue Corona-Regeln im Herbst geplant

Die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz blicken einem Herbst mit steigenden Corona-Zahlen entgegen. Ab dem 1. Oktober sollen nun neue Regeln in Kraft treten.

Im Herbst wird es aller Voraussicht nach erneut zu steigenden Corona-Zahlen kommen. Die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz haben nun mögliche strengere Schutzmaßnahmen vorgestellt, die ab dem 1. Oktober gelten sollen.

Dabei liegt der Fokus vor allem auf der Masken- und Testpflicht in Gesundheitseinrichtungen sowie Flugzeugen und Fernzügen. Auch in Schulen, Kitas und Flüchtlingsunterkünften ist eine Testpflicht angedacht.

Das Tragen einer Maske ist zudem auch in öffentlichen Innenräumen, wie zum Beispiel in Sporteinrichtungen oder Restaurants Pflicht. Davon ausgenommen sind jedoch frisch Getestete oder Menschen, deren Impfung oder Genesung nicht länger als drei Monate her ist.

Auch lesen: Corona im Flugzeug? Wie hoch ist das Risiko wirklich?

Keine Lockdowns mehr

Am Mittwoch, dem 3. August trafen sich der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zur Planung neuer Corona-Maßnahmen ab Herbst. Diese Maßnahmen sollen dann bis zum 7. April 2023 gelten. Ausgangssperren und Lockdowns soll es jedoch nicht mehr geben. Dafür habe sich Bundesjustizminister Marco Buschmann eingesetzt.

Im Video: Corona-Zahlen steigen: In diesen Urlaubsländern gilt nun 3G

Masken- & Testpflicht: Neue Corona-Regeln im Herbst geplant

Masken- & Testpflicht: Neue Corona-Regeln im Herbst geplant

Bei den vorgesehenen Regelungen soll Gesundheitsminister Lauterbach einen Kompromiss eingegangen sein. Ginge es nach ihm, hätten die Maßnahmen schärfer ausfallen müssen: „Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet sein“, so Lauterbach.

Dafür erhielt er von Buschmann jedoch enormen Gegenwind: „Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind“, erklärt Buschmann.

Lest auch: Neues Corona-Symptom: Studien belegen Hautausschlag

Die neuen Schutzmaßnahmen sollen nun im August noch von der Bundesregierung beschlossen werden. Nachdem der Beschluss dann auch von Bundestag und Bundesrat abgesegnet wurden, werden sie dann voraussichtlich im Oktober in Kraft treten. Bis dahin gelten die im März beschlossenen Schutzmaßnahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).