Der Sommer ist gerade erst richtig gestartet, doch durchatmen können die Wenigsten. Die Corona-Sommerwelle ist nämlich in vollem Gange. Momentan steigen die Infektionszahlen täglich rasant an und es scheint auch kein Ende in Sicht.
Immer mehr Menschen infizieren sich momentan mit dem Corona-Virus. Grund dafür sind die Einschränkungen, die weggefallen sind, sowie die aktuell leicht übertragbaren Virusvarianten BA.4 und BA.5. Gesundheitsminister Karl Lauterbach findet dafür jetzt klare Worte. „Die angekündigte Sommerwelle ist leider Realität geworden. Das bedeutet auch für die nächsten Wochen wenig Entspannung“, sagte er der „Rheinischen Post„. Lauterbach fordert daher jetzt bereits wieder in Innenräumen Schutzmasken zu tragen.
Doch wie sieht die aktuelle Gesetzeslage aus? Müssen wir wirklich im Sommer wieder mit mehr Einschränkungen rechnen?
Aktuelle Gesetzslage: Maßnahmen können wieder verschärft werden
Bereist seit Anfang April sind die Corona-Schutzmaßnahmen auf den Basisschutz begrenzt. Das bedeutet allgemeine Maskenpflichten wie in Restaurants, Bars oder Büroräumen gibt es nicht mehr. Auch Zutrittsbeschränkungen mit 2G- oder 3G-Eingrenzung gelten momentan nicht mehr.
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Trotzdem bleiben in bestimmten Einrichtungen wie in Krankenhäusern, in Arztpraxen oder im öffentlichen Nahverkehr bestimmte Regelungen wie das Tragen von Masken bestehen. Auch in Kindergärten, Pflegeeinrichtungen oder Schulen kann weiterhin getestet werden. Grund dafür: Vulnerable Gruppen sollen besonders vor einer Corona-Infektion geschützt werden.
Auch eine Verschärfung der Covid-19-Maßnahmen in Hotspot-Gebieten ist bei besonders ansteckenden Virusvarianten per Gesetz möglich. Die Entscheidungsgewalt liegt dann beim jeweiligem Landesparlament. Im Klartext bedeutet das: Je nach Infektionslage sind regional durchaus wieder 2G- oder 3G-Regelungen denkbar.
Im Video: Keine Lockerungen? Lauterbach warnt vor Corona „Sommerwelle“
Soll das Gesetz geändert werden?
Die derzeitigen Regelungen gelten noch bis zum 23. September. Angesichts der angespannten Lage wird jedoch jetzt in der Ampelkoalition diskutiert, wann und wie man das Infektionsschutzgesetz der neuen Lage anpassen muss.
SPD und Grüne drängen auf eine schnelle Änderung, um für den kommenden Herbst gewappnet zu sein. „Wenn wir im Ernstfall rechtzeitig und konsequent reagieren, dann bewahrt es uns vor schwereren Maßnahmen wie flächendeckenden Lockdowns und insbesondere auch vor erneuten Schulschließungen“, erklärt der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen im Interview mit „t-online„.
Ihm bereite vor allem Sorge, dass die Varianten weiterhin sehr infektiös seien und sie den Immunschutz erneut teilweise umgehen könnten. Besonders bei Menschen, die bereits an einer Omikron-Variante erkrankt waren.
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Die FDP hat dagegen andere Pläne und stellt sich quer. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will erst nach der parlamentarischen Sommerpause über ein neues Infektionsschutzgesetz diskutieren.
Gut vorbereitet in den Herbst starten
Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistags, fordert im Interview mit t-online: „Vor allem aber im Herbst müssen wir uns auf eine neue Dynamik einstellen. Bis dahin muss ein erneuertes Infektionsschutzgesetz ausreichend Instrumente für Länder und Landkreise bereitstellen, um schnell reagieren zu können und nicht wieder der Entwicklung hinterherlaufen zu müssen.“
Aufgrund der Uneinigkeiten zwischen den Parteien ist es eher unwahrscheinlich, dass es zu einer raschen Änderung des Infektionsschutzgesetzes kommen wird. Diskutiert wird vielmehr darüber, dass man für den kommenden Herbst gewappnet ist.