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Die Höhle der Löwen: Knallharte Knebel-Verträge für die Gründer?

"Die Höhle der Löwen": Knallharte Knebel-Verträge für die Gründer?
© TVNOW / Bernd-Michael Maurer

210509 Die Höhle der Löwen Knallharte Knebel Verträge für die Gründer

„Die Höhle der Löwen“ ist bei TV-Zuschauern und Gründern gleichermaßen beliebt. Das Konzept der Sendung klingt verlockend und fair. Doch angeblich müssen die Kandidat*innen strenge Verträge unterzeichnen.

Die Höhle der Löwen“ gehört zu einer der beliebtesten Sendungen im deutschen Fernsehen. Vor einigen Wochen ging das Format in eine neue Runde. Jeden Montag um 20:15 Uhr auf VOX erwarten die Zuschauer tolle Innovationen.

Das Konzept klingt verlockend und genial: Verschiedeneste Gründer präsentieren den Investoren (den „Löwen“) ihre Geschäftsidee und wenn es zu einem Deal kommt, können die Unternehmen mit einem Profi an ihrer Seite so richtig durchstarten.

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Ganz so einfach scheint das alles aber doch nicht zu sein. Denn angeblich soll es hinter den Kulissen ganz schön brodeln. Die BILD-Zeitung berichtet, dass die Gründer vor ihrer Teilnahme an dem Format knallharte Verträge unterschreiben müssen. In denen gibt es strenge Regeln und Vorgaben.

Gründer müssen aufpassen, worüber sie sprechen

Unter anderem soll es eine Verschwiegenheitspflicht geben. Angeblich müssen die Gründer extrem aufpassen, was sie sagen. So dürfen sie bis zur Ausstrahlung nicht in der Öffentlichkeit über die Sendung sprechen – außer, der Sender erlaubt es ausdrücklich.

Außerdem gibt es ein Konkurrenz-Verbot. Laut BILD dürfen die Gründer zwei Jahre lang nicht bei ähnlichen Sendungen der Konkurrenz auftreten, wenn sie mit ihrer Idee bei „Die Höhle der Löwen“ gescheitert sind.

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Zusätzlich dürfen die Unternehmer angeblich nicht schlecht über ihre Mit-Konkurrenten reden. Bei Verstößen dieser Regeln sollen saftige Geldstrafen drohen.

In einer den Vertägen soll außerdem niedergeschrieben sein, dass es eine Kündigungsfrist gibt. So haben beide Parteien auch nach einem Deal 5 Tage Zeit, es sich anders zu überlegen und wieder auszusteigen.