Inhaltsverzeichnis
- Strompreisbremse
- Entlastungen für Rentner*innen und höheres Wohngeld für Berechtigte
- Kindergeld steigt und Entlastungen für Studierende geplant
- Nachfolger des 9-Euro-Tickets: Günstiges Nahverkehrsticket
- Bürgergeld wird eingeführt und Abbau der Kalten Progression
- Midi-Job: Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro
- Homeoffice, Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen und Umsatzsteuersenkung bei Gas
Am Wochenende hat sich die Ampel-Koalition auf ein drittes Entlastungspaket in Höhe von 65 Milliarden Euro geeinigt. Das Entlastungspaket soll Bürger*innen in verschiedenen Bereichen finanziell unterstützen. Neben Bürgergeld, einer Strompreisbremse und der Erhöhung des Kindergelds sollen auch Einmalzahlungen kommen.
Doch die Entlastungen kommen nicht auf einmal. Bei uns erfahrt ihr alle Maßnahmen im Überblick und wer wann wie viel bekommt.
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Strompreisbremse
Unter anderem wurde eine Entlastung bei den Strompreisen im Rahmen einer Strompreisbremse beschlossen. Zukünftig soll es eine Basisversorgung zu einem günstigen Preis geben. Alles, was darüber hinaus verbraucht wird, müssen Verbraucher*innen mit dem höheren aktuell geltenden Strompreis bezahlen. Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen Zufallsgewinne von Stromproduzenten teilweise abgeschöpft werden.
Entlastungen für Rentner*innen und höheres Wohngeld für Berechtigte
Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Dezember eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten, die jedoch nicht steuerfrei ist. Es profitieren also vor allem Renter*innen mit einer geringen monatlichen Rente.
Ab dem 1. Januar 2023 sollen Geringverdienende zudem ein höheres Wohngeld erhalten. Wohngeldempfänger sollen zusätzlich für die Heizperiode von September bis Dezember einen zusätzlichen Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro erhalten. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sollen es 540 Euro sein und jede weitere Person macht 100 Euo mehr.
Im Video: Mehrwertsteuersenkung auf Gas: Sparen Verbraucher dadurch?
Kindergeld steigt und Entlastungen für Studierende geplant
Zudem steigt ab dem 1. Januar 2023 das Kindergeld monatlich um 18 Euro für das erste und das zweite Kind. Die monatliche Erhöhung gilt zwei Jahre lang bis 2024. Studierende sowie Fachschüler*innen sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten, da sie ebenfalls von den hohen Energiekosten betroffen sind und in der Regel nur wenig Geld monatlich zur Verfügung haben.
Nachfolger des 9-Euro-Tickets: Günstiges Nahverkehrsticket
Außerdem soll nach dem großen Erfolg des 9-Euro-Tickets ein weiteres günstiges Nahverkehrsticket eingeführt werden. Das Ticket soll digital buchbar sein und sich preislich zwischen 49 und 69 Euro bewegen. Die Verkehrsminister*innen von Bund und Länder sollen zeitnah ein Konzept für den 9-Euro-Ticket-Nachfolger erarbeiten.
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Bürgergeld wird eingeführt und Abbau der Kalten Progression
Ab dem 1. Januar 2023 wird es das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld nicht mehr geben. Stattdessen kommt das Bürgergeld.
Die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif werden ab dem 1. Januar 2023 an die aktuelle Inflationsrate angepasst. Damit soll die Kalte Progression, also die Steuermehrbelastung, abgebaut werden.
Midi-Job: Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro
Arbeitnehmer*innen mit geringem monatlichen Einkommen sollen bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Ab dem 1. Januar 2023 soll die Höchstgrenze für einen Midi-Job auf 2.000 Euro monatlich steigen. Das bedeutet, Personen, die einen Midi-Job ausüben, bekommen mehr netto vom brutto.
Homeoffice, Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen und Umsatzsteuersenkung bei Gas
Die Home-Office Pauschale wird entfristet. Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen können pro Tag im Homeoffice bis zu 5 Euro Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer bekommen. Der Maximalwert pro Jahr liegt bei 600 Euro.
Rentenbeiträge sollen ab dem 1. Januar 2023 vollständig abgesetzt werden können.
Die Senkung der Umsatzsteuer für Gas von 19 auf sieben Prozent soll bis Ende März 2024 gelten.