Die steigenden Energiepreise lassen Verbraucher*innen und Verbraucher mit Sorge auf die kommende Strom- und Gasrechnung blicken. Viele befürchten, dass sie die Kosten nicht mehr decken können.
Doch was passiert eigentlich, wenn man die Rechnungen für Strom und Gas nicht mehr zahlen kann? Wird irgendwann einfach Strom und Gas abgestellt und man muss im Dunkeln sitzen? Bei uns erfahrt ihr mehr dazu.
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Bei Nichtzahlung folgt eine erste Mahnung
Wie Energiereferent bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Jan Bornemann, gegenüber „Business Insider“ erklärt, erwartet Verbraucher*innen zunächst eine erste Mahnung. Diese sendet der Energieversorger in der Regel bereits nach wenigen Tagen, nachdem das Zahlungsziel verpasst wurde. Hinzu kommt eine Mahngebühr von etwa zwei Euro.
Wenn die Rechnung einen weiteren Monat nicht beglichen wird, kommt es mindestens zu einer zweiten Mahnung und möglicherweise auch zu der Androhung einer Sperre. Denn der Stromversorger kann bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro Konsequenzen ziehen und Strom und Gas abstellen.
Gas und Strom werden nicht einfach so abgestellt
Doch bevor es soweit kommt, muss der Energieversorger mindestens einmal mit der Abstellung drohen. Verbraucher*innen müssen sich also nicht sorgen, dass sie von heute auf morgen im Dunkeln sitzen. Zwischen erster Androhung und tatsächlicher Versorgungsunterbrechung müssen mindestens vier Wochen liegen.
„Der Versorger ist aber verpflichtet, den Verbraucher über kostenlose Möglichkeiten zur informieren, die eine Unterbrechung vermeiden könnten. Dies könnten beispielsweise Verweise auf örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung oder Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten sowie anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung sein“, so Bornemann gegenüber „Business Insider“.
Wenn ein Mieter einen Vertrag mit einem Grundversorger hat, muss dieser acht Tage vor Abstellung den genauen Tag nennen, ab dem die Versorgung unterbrochen wird. Wenn man einen Vertrag außerhalb der Grundversorgung abgeschlossen hat, gelten die Regelungen in den AGBs des Vertrags. Bei einem „Vertrag außerhalb der Grundversorgung“ hat man einen wettbewerblichen Energieliefervertrag abgeschlossen, weil man sich den Strom- und Gasvertrag selbst und aktiv ausgesucht hat.
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Selbst aktiv werden
Wichtig ist es in jedem Fall, als Mieter selbst aktiv zu werden. Wenn man Rechnungen nicht zahlen kann, lohnt es sich mit dem Energieversorger in Kontakt zu treten und nach kostenlosen Möglichkeiten zu suchen, um eine Versorgungsunterbrechung zu vermeiden.
Verbraucher*innen sollten zudem Zählerstände überprüfen. Besonders wenn Abschläge sehr hoch ausfallen, weil die Zählerstände nur geschätzt wurden, lohnt es sich noch einmal genau abzulesen. Eine Möglichkeit, um den jährlichen großen Kostenhammer zu vermeiden, ist es, den Abschlag beim Vermieter dauerhaft zu erhöhen.
Tipp: Der Versuch die Strom und Gasversorgung aufrecht zu erhalten und eine Lösung zu finden lohnt sich definitiv. Einen bereits gesperrten Anschluss wieder freizuschalten gestaltet sich deutlich schwieriger.
Wenn die Relation zwischen ausstehender Forderung und Folgen einer Stromabstellung für den Betroffenen unverhältnismäßig sind, kann eine Versorgungsunterbrechung unberechtigt sein. In diesem Fall rät die Verbraucherzentrale dazu, sich an eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle oder an einen Rechtsanwalt zu wenden. Betroffene können sich auch bei vielen Verbraucherzentralen Hilfe suchen.