Die steigenden Gaspreise und Stromkosten kann momentan niemand mehr leugnen. Viele Konzerne heben jetzt nochmal ihre Preise an, sodass die nächste Abrechnung für viele (fast) schon nicht mehr zu bezahlen ist.
Doch Strom und Gas sparen fällt vielen schwer und oft möchte man auch nicht auf seine heiße Dusche am Abend oder das warme Wohnzimmer im kommenden Winter verzichten. Eine Alternative muss also her, damit die nächste Abrechnung nicht zur bösen Überraschung wird.
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Auf der Suche nach einer solchen Alternative stoßen viele Menschen auf das Thema Mini-Solaranlagen für den eigenen Balkon. Statt riesiger Solarplatten auf dem Dach kann damit jeder seinen eigenen Strom in den Stromkreislauf einspeisen.
Doch dürfen diese Balkonkraftwerke für den Hausgebrauch eigentlich einfach so installiert und in Betrieb genommen werden? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Balkon-Solaranlagen sind (meistens) genehmigungsfrei
Steckerfertige Photovoltaik-Anlagen (also Anlagen, die über eine normale Steckdose funktionieren), wie die kleinen Balkonkraftwerke auch genannt werden, sind genehmigungsfrei. Ausschlaggebend dafür ist eine deutsche VDE-Norm, die besagt, dass die Solaranlage maximal 600 Watt zur Selbstversorgung liefern darf. Das ist seit 2018 mit dem Inkrafttreten der Norm VDE AR-N 4105:2018 auch in Deutschland erlaubt. Grundlage dafür ist die Installationsnorm VDE 0100-551-1.
Dennoch sollte man sein Mini-Balkonkraftwerk bei der deutschen Bundesnetzagentur anmelden. Das ist meistens kein Problem und sogar kostenlos.
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Auch eine Anmeldung beim ortsansässigen Netzbetreiber ist sinnvoll. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies zwar nicht, aber oft ist diese Klausel in den jeweils gültigen Verträgen des Anbieters verankert. Das funktioniert in der Regel auch unproblematisch über die Homepage des jeweiligen Netzbetreibers.
Braucht man eine Genehmigung vom Vermieter?
Wer ein Eigenheim und damit Eigentum besitzt, für den ist die Installation und Inbetriebnahme einer Balkon-Solaranlage kein Problem. Anders sieht es da bei Mietern aus. Laut dem Verbraucherportal IMTEST muss man sich als Mieter erst die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen. Informiert euch daher vor der Installation, ob ihr ein Mini-Kraftwerk bei euch zu Hause installieren dürft.
Welche Probleme können auftreten?
Durch den selbstproduzierten Strom, der durch die Balkon-Solaranlage eingespeist wird, verringert sich der Bezug von Strom durch den Energieversorger. So könnt ihr sinnvoll und dauerhaft sparen.
Das Problem ist aber häufig der Stromzähler. Falls es sich um ein altes Modell handelt, könnte dieser rückwärts laufen, da er keine Rücklaufsperre hat. Das passiert, sobald mehr Strom eingespeist wird, als in der Wohnung gerade verbraucht wird. Das ist jedoch nicht erlaubt.
Diese Stromzähler erkennt ihr daran, dass dieser Typ eine Scheibe hat, die sich im Gerät unter den Zähler dreht.
Eine Lösung gibt es dafür jedoch auch. Informiert euch bei eurem Netzbetreiber und fragt nach dessen Vorgaben für einen für ein Balkonkraftwerk konformen Zähler. Hier kommen meist sogenannte Zweirichtung-Stromzähler zum Einsatz, die zwischen dem eingehenden und ausgehenden Strom unterscheiden können. Der Zählerwechsel muss beim Netzbetreiber beantragt werden. Überwiegend macht das eine Elektrofachkraft, der den Zähler anschließend auch neu installiert.
-> Noch mehr wichtige Infos zu einer Mini-Solaranlage auf Balkon oder Terrasse findet ihr auch hier bei den Kollegen von IMTEST.
Wie auch immer ihr euch entscheidet, um den steigenden Energiepreisen Paroli zu bieten: Wichtig ist es, schon jetzt vorzusorgen, gegebenenfalls Geldrücklagen zu tätigen und sich ein Konzept für die kalte Jahreszeit zu überlegen, mit dem man Energie sinnvoll einsparen kann.