Um die stetig steigenden Lebensmittel- und Energiepreise für die deutsche Bevölkerung erträglicher zu machen, hat die Ampel-Regierung die sogenannte „Energiepauschale“ beschlossen. Bürger*innen sollen sich über eine Entlastung in Höhe von 300 Euro freuen können.
Doch wem steht die Energiepauschale überhaupt zu? Wie wird der Zuschuss ausgezahlt? Und wann kann mit dem Geld genau gerechnet werden?
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Nicht jeder bekommt 300 Euro
Einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer*innen, die in den Steuerklassen eins bis fünf eingeordnet sind, bekommen die Energiepauschale zusätzlich zum Gehalt von ihrem Arbeitgeber ausbezahlt.
Die endgültige Höhe des Zuschusses ist dabei von der Einkommensteuer abhängig. Personen mit einem hohen Steuersatz bekommen am Ende also entsprechend weniger raus. Nur wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe.
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Diese Personengruppen gehen leer aus
Selbständige sollen von einer Senkung der Steuer-Vorzahlung profitieren, sollen aber nicht direkt Geld ausgezahlt bekommen.
Menschen mit Minijobs, Auszubildende ohne Vergütung, Rentner*innen und Studierende werden bei der Energiepauschale nicht berücksichtigt und gehen daher leer aus.
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Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Wann genau der Zuschuss ausgezahlt wird, ist noch nicht bekannt. Laut Finanzminister Christian Lindner sollen Betroffene mit dem Geld aber bereits im Juni 2022 rechnen können.
Das genaue Datum stehe aber noch nicht fest.