Es ist für heterosexuelle Ehepaare das Normalste der Welt: Bekommt das Paar ein Kind, erhalten sowohl Mutter als auch Vater das Sorgerecht für das Kind. Auch nicht verheiratete heterosexuelle Paare haben das Recht, das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu teilen.
In einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder Partnerschaft zwischen zwei Frauen hingegen, bekommt nur die Frau das Sorgerecht für das Kind, die auch die leibliche Mutter ist. Damit hat das Kind rechtlich nur ein Elternteil.
Auch lesen: Leihmutterschaft: Wie sie funktioniert und welche (rechtlichen) Hürden es gibt
Genau diese Ungleichheit zwischen hetero- und homosexuellen Partnerschaften möchte der Grünen-Politiker und Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, aufheben und fordert deshalb eine Reform des Familienrechts. Wie er gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte, wachse „mittlerweile jedes dritte Kind in einer Familiensituation auf, die nicht einer klassischen Ehe entspricht.“
Eine Änderung des Sorgerechts würde vorsehen, dass ein Kind bis zu vier Sorgebechtigte haben kann. Damit sollen vor allem sogenannte Regenbogenfamilien gestärkt werden. Denn würde in einer Ehe zwischen zwei Frauen der leiblichen Mutter etwas passieren, wäre das Kind aktuell eine Waise.
Aber auch Patchworkfamilien würden von einer solchen Änderung profitieren. Denn trennt sich ein Paar und ein oder sogar beide Partner haben neue Partner, dürften diese dann das sogenannte ‚kleine Sorgerecht‘ für das mit in die Beziehung gebrachte Kind erhalten.
Lies auch: Patchworkfamilie: Mit diesen Tipps wird das Familienleben harmonischer
Mit einer Änderung des Familienrechts, so Lehmann, sollen homosexuelle und heterosexuelle Ehen gleichgestellt und Kinder rechtlich besser geschützt werden.