Viele Deutsche müssen noch im Januar ihren Führerschein umtauschen. Der Grund dafür ist eine EU-Richtlinie, die besagt, dass alle Bürger*innen der Europäischen Union bis 2033 einen einheitlichen Führerschein im Plastikkartenformat erhalten sollen.
Doch nicht jede*r muss seinen Führerschein umtauschen. Betroffen sind alle, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erworben haben. Damit nicht alle gleichzeitig einen neuen Führerschein brauchen, kommt es auf das Ausstellungsdatum oder das Geburtsjahr an. Somit soll ein Kollaps der Behörden vermieden werden.
Lest auch: Mit Flip-Flops oder barfuß Auto fahren: Ist das erlaubt?
Für diese Jahrgänge endet die Frist am 19. Januar 2023
Für alle, die ihren Führerschein vor 1999 erhalten haben, ist das Geburtsjahr für den Umtausch entscheidend. Nun sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 dran. Sie müssen ihren Führerschein bis spätestens zum 19. Januar 2023 umtauschen. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld, da der alte Führerschein mit Ablauf der Frist ungültig wird. Der neue Scheckkartenführerschein ist 15 Jahre gültig.
Für Bürger*innen, die ihren Führerschein nach 1999 erworben haben, zählt das Ausstellungsjahr. Personen, die ihren Führerschein zwischen 1999 und 2001 erworben haben, müssen diesen bis spätestens 2026 umtauschen. Als letztes vom Umtausch betroffen, sind Bürger*innen, die ihren Führerschein zwischen 2012 und dem 18.01.2013 erhalten haben. Sie haben noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit.
Auch lesen: Verkehrsregeln im Urlaubsland: Das solltet ihr beachten!
Wann genau die Führerscheine umgetauscht werden müssen und welche Personengruppe wann an der Reihe ist, könnt ihr auf der Seite des Bundesamtes für Digitales und Verkehr einsehen.
Wo wird der Führerschein umgetauscht?
Den Umtausch könnt ihr bei eurer örtlichen Führerscheinbehörde beantragen. Für die Beantragung benötigt ihr einen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Die Kosten für den Umtausch betragen rund 25 Euro.