Der Hochsommer rückt näher und mit ihm auch die Flip-Flops-Saison. Für viele Autofahrer stellt sich daher wieder die Frage: Darf ich mit Flip-Flops oder sogar barfuß überhaupt Autofahren? Eine eindeutige Antwort gibt es darauf leider nicht. Rechtlich gesehen gibt es diesbezüglich ebenfalls keine Beschränkungen, weder in Deutschland noch in den meisten anderen europäischen Ländern. Das erklärt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC). Auch bei einer Verkehrskontrolle fällt kein Bußgeld aufgrund von ungeeignetem Schuhwerk an. Das ändert sich jedoch im Falle eines Unfalls.
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Welche rechtlichen Folgen drohen bei einem Unfall?
Im Falle eines Unfalls, bei dem Flip-Flops oder andere offene Schuhe getragen wurden, kann das falsche oder fehlende Schuhwerk teure Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Mithaftung kommen. Das bedeutet, dass man sich als Fahrer*in an möglichen Unfallkosten beteiligen muss. Das wird von Fall zu Fall entschieden und kann zudem eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
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Die Straßenverkehrsordnung schreibt im Sinne der allgemeinen Sorgfaltspflicht vor, dass sich Verkehrsteilnehmer „[…] so zu verhalten [haben], dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“. Auch die Vollkaskoversicherung könnte sich aufgrund von „grober Fahrlässigkeit“ weigern, Unfallkosten zu erstatten. Um das zu vermeiden, sollten trotz der Hitze also lieber praktische sowie sichere Schuhe gewählt werden, empfiehlt der ADAC.
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Geeignetes Schuhwerk verringert die Unfallgefahr?
Laut des Österreichischen Auto-, Motorrad- und Touring-Clubs (ÖAMTC) zeigte auch ein Praxistest, dass das Auto mit offenen Schuhen weniger gut bedienbar sei. „Mit offenen, locker sitzenden Schuhen oder barfuß hat man kaum Gefühl für das Pedal – schlimmstenfalls kann man abrutschen und die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren.“
Aber welche Alternativen sind wirklich geeignet?
Jegliches Schuhwerk, welches während der Fahrt einen sicheren und festen Kontakt zwischen Fuß und Pedal gewährleistet, gilt laut ADAC als geeignetes Schuhwerk. Außerdem sollte die Sohle nicht rutschig sein, sodass ein plötzliches Abrutschen von den Pedalen vermieden wird. Auch zu breite Sohlen bergen die Gefahr, dass beide Pedale auf einmal erwischt werden.
Übrigens: Nicht nur Zehensandalen und nackte Füße sind beim Autofahren laut ADAC gefährlich. Gleiches gilt auch für Highheels, Berg- und Gummistiefel.
Der ÖAMTC empfiehlt aufgrund des Praxistests für eine sichere Autofahrt idealerweise Sportschuhe, da diese eine sensible sowie kraftvolle Pedalsteuerung ermöglichen. Solltet ihr dennoch nicht auf eure geliebten Zehensandalen verzichten können, empfiehlt es sich ein Paar Wechselschuhe im Auto zu haben.