Bundeskanzlerin Angela Merkel gab am Wochenende auf einer Pressekonferenz verschärfte Maßnahmen bekannt, um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen.
Dazu gehört nun auch eine sogenannte Kontaktsperre, die ab dieser Woche bundesweit gilt.
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Was bedeutet die Kontaktsperre?
Eine Sperre für soziale Kontakte bedeutet, es ist Menschen bundesweit nur noch gestattet, sich maximal zu zweit in der Öffentlichkeit aufzuhalten.
Einzige Ausnahme sind die Angehörigen des eigenen Haushalts. Kleinfamilien oder Wohngemeinschaften von mehr als zwei Personen dürfen also weiterhin gemeinsam draußen unterwegs sein.
Wer sich nicht an das Verbot hält, dem drohen mindestens 200 Euro Bußgeld. Das Ordnungsamt und die Polizei überwachen nämlich Verstöße gegen die neue Maßnahme und stufen diese als Ordnungswidrigkeit ein.
Was ist noch erlaubt?
Es darf durchaus noch an die frische Luft gegangen werden. Individuell oder mit Mitgliedern des eigenen Haushalts dürft ihr weiterhin draußen Sport treiben oder spazieren gehen.
Auch der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, für Einkäufe, Arztbesuche oder ähnliche Termine sind weiterhin gestattet.
Die Bundesregierung ruft Bürger und Bürgerinnen allerdings dazu auf, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, einzuhalten.
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Es gibt keine Ausgangssperre
Zu den neuen Maßnahmen gehört auch, dass alle Restaurants geschlossen werden sollen. Es soll ab sofort nur noch die Lieferung und Abholung von Speisen möglich sein.
All diese Maßnahmen führte die Bundesregierung deshalb ein, weil sich viele noch immer nicht an die Aufforderung halten, soziale Kontakte zu vermeiden.
Eine generelle Ausgangssperre so wie in anderen Ländern soll es nicht geben. Ministerpräsident Armin Laschet erklärt: „Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr. Die Gefahr ist der enge, unmittelbare soziale Kontakt.“
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