Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird auf 12 Euro die Stunde erhöht. Die neue Regelung soll ab dem 1. Oktober 2022 gelten. Das hat der Bundestag am 3. Juni 2022 mehrheitlich beschlossen. SPD, Grüne, FDP und die Linke stimmten dem Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zu. Die Union und die AfD enthielten sich. Der Mindestlohn von 12 Euro war eines der zentralen Versprechen von Kanzler Scholz im Bundestagswahlkampf.
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Lohn erhöht sich um bis zu 22 Prozent
Von der Anhebung der Lohnuntergrenze sind, so steht es auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, über sechs Millionen Menschen betroffen, für die sich der Lohn um bis zu 22 Prozent erhöht. Davon, so heißt es weiter, profitieren insbesondere Frauen, da sie oft in gering entlohnten Dienstleistungsberufen arbeiten.
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Für viele Menschen sei die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro möglicherweise der größte Lohnsprung in ihrem Leben, sagte Heil in seiner Rede vor dem Bundestag. „Wer bisher Vollzeit auf Basis des Mindestlohns brutto 1.700 Euro im Monat verdient, der kriegt zukünftig 2.100 Euro. Das ist immer noch nicht die Welt, aber es ist spürbar im Portemonnaie.“
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Derzeit liegt die Lohnuntergrenze in Deutschland noch bei 9,82 Euro. Zum 1. Juli 2022 steigt sie auf 10,45 Euro – das war bereits beschlossen. Ab 1. Oktober 2022 gilt dann der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro die Stunde in Deutschland.
Im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns, soll auch die Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, also für Minijobs, angehoben werden. Minijobber dürfen künftig dann bis zu 520 anstatt 450 Euro monatlich verdienen.