Die Inflation und die anhaltende Preissteigerung der Energiekosten hat die Bundesregierung veranlasst, Entlastungspakete zu schnüren, um Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. So profitierten wir mehr oder weniger vom Tankrabatt, dem 9-Euro-Ticket oder einem Kinderbonus in Höhe von 100 Euro pro Kind.
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Im nun dritten und letzten Entlastungspaket 2022 hat die Bundesregierung eine Erhöhung des Kindergeldes ab dem 1. Januar 2023 beschlossen. Die letzte Kindergelderhöhung gab es im Januar 2021. Seither bekommen Familien für das erste und zweite Kind 219 Euro monatlich, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro monatlich. Ab Januar 2023 sollen Familien künftig für die ersten drei Kinder monatlich 237 Euro erhalten.
Ob auch das Kindergeld für weitere Kinder erhöht wird, lässt die Bundesregierung bisher offen.
Sozial schwache Familien haben nichts von der Kindergelderhöhung
Die Erhöhung des Kindergeldes wird, Mutmaßungen von gegen-hartz.de, aber nicht den Familien zugutekommen, die es besonders dringend bräuchten. Denn: Bereits heute ist es so, dass das Kindergeld bei der Berechnung des Hartz IV Satzes wie ein Einkommen gezählt wird. Das bedeutet, dass die Zahlung des Arbeitslosengeld II geringer ausfällt.
Im Januar 2023 wird Hartz IV vom Bürgergeld abgelöst. Da bisher keine anderen Angaben dazu zu finden sind, geht gegen-hartz.de davon aus, dass das Kindergeld auch beim Bürgergeld wie ein Einkommen gezählt wird. Bezugsberechtigte werden also nichts von der Kindergelderhöhung spüren.
Im Video: Die wichtigsten Infos zum Bürgergeld
Fehlende Chancengleichheit
Das Kindergeld soll eigentlich für eine Chancengleichheit sorgen und dem Wohl der Kinder dienen. Müssen Eltern aber Essen, Strom und Miete damit bezahlen, einfach, weil das Geld sonst nicht reicht, haben diese Kinder nicht die gleichen Chancen und Möglichkeiten wie jene, aus besser gestelltem Elternhaus.
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Um dieser Chancenungleichheit per Geburt entgegenzuwirken, fordert das Bündnis Grundsicherung seit April 2009 eine einkommensunabhängige Kindergrundsicherung für alle Kinder und Jugendlichen. In einem im Juni 2022 veröffentlichten Interview der Bundesfamilienministerin Lisa Paus mit dem Handelsblatt, gibt diese an, dass aktuell sieben Minister an einem Konzept zur Kindergrundsicherung arbeiten würden.
Wie hoch ein eventueller Kindergrundischerungsbetrag ausfallen könnte, an welche Bedingungen die Zahlung geknüpft wird oder ab wann eine Kindergrundsicherung eingeführt werden kann, ist nicht bekannt. Bis Ende 2023 soll es ein Konzept dazu geben.