Die meisten Arbeitnehmer*innen haben sicher schon mal darüber nachgedacht, wie viel Kollege XY denn so verdient. Darüber sprechen trauen sich die meisten dann aber doch nicht. Und auch mit Freund*innen und Familie spricht man eher ungern über Gehälter. Der altbekannte Leitsatz „Über Geld spricht man nicht“ ist einfach in vielen Köpfen noch immer tief verankert.
Aber dürfte ich überhaupt mit anderen über Gehalt sprechen? Immerhin sind in Arbeitsverträgen häufig Klauseln zu finden, die einem verbieten, mit Kolleg*innen über das eigene Gehalt zu sprechen. Aber sind diese Klauseln wirklich rechtens und darf der oder die Arbeitgeber*in mir das wirklich verbieten? Wir klären auf.
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Arbeitgeber darf einem nicht verbieten, über Gehalt zu sprechen
Was viele wohl überraschen wird: Nein, der Arbeitnehmer kann mir nicht verbieten, mit Kolleg*innen über das eigene Gehalt zu sprechen. Laut eines Urteils des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern ist ein Verbot, über das Gehalt zu sprechen, nicht rechtens.
Darum ist es ein Verbot, mit Kolleg*innen über Gehalt zu sprechen, nicht rechtens
Der Grund: Mitarbeiter*innen haben keine andere Möglichkeit, um herauszufinden, ob sie fair bezahlt werden. 2017 trat das Entgelttransparenzgesetz in Kraft, das Arbeitgeber nun sogar verpflichtet, Arbeitnehmer über die Gehalts- und Lohnstrukturen im Unternehmen aufzuklären.
Das Gesetz soll auch dafür sorgen, die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen zu fördern. Laut dem „Statistischen Bundesamt“ haben Frauen pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient als ihre männlichen Kollegen. Transparenz bei Gehältern kann also auch zur Gleichberechtigung beitragen.
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Somit sollen Arbeitnehmer*innen einen transparenten Überblick darüber bekommen, wie sich die Gehälter im Unternehmen zusammensetzen. Und wie viel Männer und Frauen mit einer vergleichbaren Tätigkeit verdienen. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich das Gehalt eines bestimmten Kollegen oder einer Kollegin erfragen kann.
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Über Gehalt sprechen ist in diesen Fällen verboten
Doch es gibt Ausnahmen, in denen ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter dazu verpflichten kann, nicht über ihr Gehalt zu sprechen. Das ist der Fall, wenn die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefährdet werden könnte, wenn Mitarbeiter über ihr Gehalt sprechen, wie der „Spiegel“ berichtet.
Doch es gibt auch Berufsgruppen, die nicht über das Gehalt von Kolleginnen und Kollegen sprechen dürfen. Dazu gehören zum Beispiel Personaler. Wegen des Datenschutzes müssen sie Verschwiegenheit über die Gehälter im Unternehmen bewahren. Andernfalls müssen sie mit Konsequenzen rechnen.