Inhaltsverzeichnis
- Lohnt sich Steuerklasse 1?
- Lohnt sich Steuerklasse 2?
- Lohnen sich Steuerklasse 3 und 5?
- Lohnt sich Steuerklasse 4?
- Lohnt sich Steuerklasse 6?
- Fazit: Steuerklasse 6 ist schlechteste Option
In Deutschland gibt es sechs unterschiedliche Steuerklassen, die alle an unterschiedliche Bedingungen geknüpft sind. Je nach Steuerklasse unterscheiden sich auch die Abzüge deiner Einnahmen.
Doch welche Steuerklasse lohnt sich eigentlich am meisten und welche am wenigsten? Und kann ich die Steuerklasse einfach so wechseln? Wir sind den wichtigsten Fragen einmal auf den Grund gegangen und haben für euch alle sechs Steuerklassen verständlich zusammengefasst.
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Lohnt sich Steuerklasse 1?
Steuerklasse eins gilt für Personen, die ledig, getrennt lebend, geschieden oder verwitwet sind. Laut Definition werden auch Kinderlose dieser Steuerklasse zugeordnet. Das stimmt aber nicht so ganz. Eine Person kann durchaus Kinder haben und Steuerklasse eins zugeordnet werden, vorausgesetzt die Kinder leben nicht im eigenen Haushalt. In Steuerklasse eins sind unter anderem ein Grundfreibetrag von 10.347 Euro und ein Kinderfreibetrag von 2730 Euro enthalten.
Lohnt sich Steuerklasse 2?
Steuerklasse zwei ist für Alleinerziehende und geschiedene Arbeitnehmer*innen. Voraussetzung für diese Steuerklasse ist, dass die Kinder ebenfalls mit im Haushalt leben. Außerdem darf keine weitere Person, die eine erziehende Funktion hat, mit im Haushalt leben.
Der Vorteil hier: Man hat Anspruch auf steuerliche Entlastungen und zahlt weniger Steuern. Wenn also die genannten Punkte auf euch zutreffen, lohnt sich Steuerklasse zwei.
Der Grund für die geringere Steuerlast im Vergleich zu Steuerklasse eins ist der Alleinerziehendenentlastungsbetrag. Für das erste Kind sind das 4008 Euro und für jedes weitere Kind zusätzlich 240 Euro.
Bei dem Entlastungsbetrag handelt es sich aber nicht um den Kinderfreibetrag, der wie in Steuerklasse eins 2730 Euro umfasst. Hinzukommen zusätzlich 1464 Euro als Freibetrag für Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder.
Im Video: Steuerklasse 3 und 5: Aus fürs Ehegattensplitting?
Lohnen sich Steuerklasse 3 und 5?
Steuerklasse drei und fünf sind nur in Kombination möglich. Verheiratete und Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können sich für dieses Modell entscheiden.
Der besser verdienende Part wird Steuerklasse drei zugeordnet, Steuerklasse fünf hingegen ist für den Ehepartner oder die Ehepartnerin mit einem geringeren Einkommen. In Steuerklasse fünf kann kein Grundfreibetrag und kein Kinderfreibetrag geltend gemacht werden.
Achtung! Dass man in Steuerklasse vier oder drei und fünf weniger Steuern zahlt, ist ein Irrglaube. Die Steuerklassen entscheiden hier lediglich darüber, wann die Steuern fällig werden.
In Steuerklasse drei und fünf haben Eheleute monatlich ein höheres Netto-Haushaltseinkommen und müssen nicht auf die Steuererstattung durch die Lohnsteuerklärung warten, wie es in Steuerklasse vier der Fall ist. Allerdings werden in drei und fünf oftmals Nachzahlungen fällig. Eine Lohnsteuererklärung ist hier verpflichtend.
Damit sich die Steuerklassen drei und fünf überhaupt lohnen, sollte der Gehaltsunterschied beider Eheleute bei mindestens zehn Prozent liegen. Oftmals ist die Rede von 40 Prozent Gehaltsunterschied. Wenn der Unterschied unter dieser Grenze liegt, sollte man Steuerklasse vier wählen.
Lohnt sich Steuerklasse 4?
Nach einer Heirat werden Eheleute automatisch der Steuerklasse vier zugeordnet. Ein Wechsel ist einmal jährlich möglich. Hier entscheidet ein Faktor über die monatlichen Abgaben. Das Finanzamt ermittelt diesen Faktor anhand des zu erwartenden Einkommens.
Die monatlichen Abgaben in dieser Steuerklasse sind gerechter verteilt. Die Person, die eigentlich Steuerklasse fünf zugehören würde, muss in Steuerklasse vier weniger Abgaben zahlen. Insgesamt zahlen die Eheleute hier jedoch monatlich mehr Steuern, bekommen am Ende des Jahres jedoch mehr zurück.
Eheleute mit Steuerklasse vier und vier inklusive Faktor sind zu einer Steuererklärung verpflichtet.
Mehr zum Thema erfahrt ihr hier: Steuerklasse fünf: Wann lohnt sie sich?
Lohnt sich Steuerklasse 6?
Steuerklasse sechs ist für Personen, die zwei steuerpflichtige Jobs haben. Diese Steuerklasse ist nur interessant für alle, die zu ihrem Vollzeitjob einen Nebenjob annehmen oder für alle, die statt eines Vollzeitjobs zwei Teilzeitjobs ausüben.
Allerdings werden nicht beide Jobs Steuerklasse sechs zugeordnet. Der erste Job, in der Regel der Vollzeitjob, gehört der Steuerklasse an, in die man vorher schon eingeordnet wurde, wie zum Beispiel Steuerklasse eins.
Der zweite Nebenjob wird allerdings Steuerklasse sechs zugeordnet, vorausgesetzt man verdient mehr als 520 Euro monatlich und übersteigt damit die Minijob-Grenze.
Die Abzüge in Steuerklasse sechs sind sehr hoch, hängen aber vom Gehalt ab. Zwei Teilzeitjobs in Steuerklasse eins und sechs lohnen sich also weniger als ein Vollzeitjob in Steuerklasse eins. Allerdings gibt es ein kleines Trostpflaster: Bei der Steuererklärung könnt ihr euch die zu viel bezahlten Abgaben zurückholen.
Fazit: Steuerklasse 6 ist schlechteste Option
Welche Steuerklasse sich lohnt, ist individuell. Zunächst ist nicht jede Steuerklasse für jede*n möglich. Verheiratete können zwischen der „Drei-und-fünf-Kombination“ und Steuerklasse vier wählen. Welche Steuerklasse sich mehr lohnt, kommt auf das jährliche Bruttogehalt beider Eheleute an.
Alleinlebende und Kinderlose bleibt nur Steuerklasse eins. Für ledige Personen mit Kindern, die mit im Haushalt leben oder Verwitwete, lohnt sich Steuerklasse zwei. Steuerklasse sechs wiederum ist nur für Personen mit zwei steuerpflichtigen Jobs.
Da Steuerklasse sechs wegen fehlender Freibeträge die höchsten Abzüge hat, ist sie grundsätzlich die schlechteste Steuerklasse. Hier sollte man sich die Frage stellen, ob sich ein Zweitjob dann überhaupt lohnt.
Ein abschließender Tipp: Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer!
Klicke dich durch die Galerie und finde heraus, welche Rechte du im Job hast:
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