Das deutsche Steuersystem ist in sechs verschiedene Steuerklassen unterteilt. Doch nicht alle Steuerklassen stehen uns offen. Steuerklasse eins zum Beispiel ist für Arbeitnehmer, die ledig sind und keine Kinder haben. Wenn man verheiratet ist, kommt man automatisch in Steuerklasse vier. Diese entspricht Steuerklasse eins, was die Abzüge betrifft.
Es sei denn, man entscheidet sich bewusst für Steuerklasse drei und fünf. Diese beiden Steuerklassen sind jedoch nur als Kombination möglich. Die Abzüge in Steuerklasse fünf setzen sich aus 18,6 Prozent Rentenversicherung, 7,3 Prozent Sozialabgaben für Krankenversicherung, 2,5 Prozent Arbeitslosenversicherung und 3,05 Prozent Pflegeversicherung sowie hier ggf. noch 0,35 Prozent Kinderlosenzuschlag zusammen.
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Bis hier hin gibt es keinen Unterschied zu anderen Steuerklassen. Besonders unattraktiv wird Steuerklasse fünf jedoch wegen ihrer wenigen Freibeträge und einem folglich hohen Anteil an Lohnsteuer, den der Arbeitgeber einbehält.
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Lohnt sich Steuerklasse fünf?
Klar ist, als Single kann man nicht einfach so in Steuerklasse fünf wechseln. Und das würde wegen der hohen Abzüge auch niemand wollen. Die Sache sieht jedoch ganz anders aus, wenn einer der beiden Eheleute deutlich mehr verdient. Es sollte sich hier mindestens um ein mehr als zehn Prozent höheres Einkommen handeln, ansonsten lohnt sich ein Steuerklassenwechsel von vier zu fünf und drei definitiv nicht.
Wenn ein Ehepartner etwa 60 Prozent und der andere 40 Prozent der Haushaltseinkünfte beisteuert, lohnt sich die Kombination aus drei und fünf durchaus und wirkt sich positiv auf das Nettogehalt von einem der beiden Eheleute aus.
Zwar erhält der Ehepartner mit Steuerklasse fünf am Ende des Monats einen geringeren Nettolohn, allerdings gleicht sich das mit dem deutlich höheren Gehalt des Ehepartners, der Steuerklasse drei hat, aus.
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Achtung, bei zu geringer Lohnsteuer-Vorauszahlung droht eine Nachzahlung
Wenn sich Eheleute für die Steuerklassen drei und fünf entschieden haben, bedeutet das jedoch nicht, dass sie grundsätzlich Steuern sparen. Es kann im Rahmen der gemeinsamen Einkommensteuererklärung auch dazu kommen, dass Paare nachzahlen müssen. Das liegt daran, dass man im Grunde durch die Steuerklassen-drei-und-fünf-Kombination lediglich im Hinblick auf die monatliche Vorauszahlung spart, jedoch nicht auf die gesamte Jahressteuerschuld.
Und hier liegt das Problem: Wenn man zu wenig Lohnsteuer vorausbezahlt hat, verlangt das Finanzamt eine Nachzahlung. Das passiert vor allem dann, wenn der Partner oder die Partnerin mit Steuerklasse fünf weniger als 40 Prozent zum gemeinsamen Haushaltseinkommen beisteuert.
Um das zu vermeiden, sollten die Steuerklassen drei und fünf nur gewählt werden, wenn das gemeinsame Haushaltseinkommen im Verhältnis 3:2 liegt – also bei 40 und 60 Prozent. Und das wiederum trifft in der Realität sicher nur auf die wenigsten Eheleute zu.