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Mietwohnung: Darf man Schuhe im Hausflur stehen lassen?

Schuhe stehen auf der Fußmatte vor der Wohnungstüre
© Getty Images/ Liudmila Chernetska

Schuhe im Treppenhaus – erlaubt oder verboten?

Dürfen Schuhe im Flur stehen? Die Schuhe auszuziehen, bevor man die Wohnung betritt, ist schließlich sinnvoll, damit die Wohnung sauber bleibt.

Darf man Schuhe im Treppenhaus abstellen? Eine einheitliche gesetzliche Regelung gibt es nicht. Ob Schuhe im Hausflur oder Treppenhaus stehen dürfen, hängt von Mietvertrag, Hausordnung und Brandschutzvorschriften ab.

  • Mietvertrag & Hausordnung: Manche Vermieter oder Eigentümergemeinschaften verbieten das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus ausdrücklich. Ein Blick in die Hausordnung gibt Klarheit.
  • Brandschutz: In vielen Gebäuden gilt das Treppenhaus als Fluchtweg. Stehende Schuhe oder Schuhregale können im Notfall zur Gefahr werden – deshalb sind sie in manchen Häusern untersagt.

Tipp: Falls Schuhe im Hausflur erlaubt sind, sollten sie ordentlich abgestellt werden, um Stolperfallen zu vermeiden.

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Warum sind Schuhe im Treppenhaus verboten?

Bei der Frage geht es weniger um Ästhetik, sondern darum, dass Schuhe im Treppenhaus zur Stolperfalle werden können. Um den Fluchtweg zu sichern, kann es deshalb ein Verbot geben. Außerdem sind Schuhe brennbares Material und könnten daher aufgrund des Brandschutzes verboten sein. Ein weiterer Grund kann allerdings auch das Erscheinungsbild des Hauses sein.

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Wann sind Schuhe im Treppenhaus erlaubt?

Es gab in der Vergangenheit bereits Gerichtsurteile zu Schuhen im Flur (siehe z. B. OLG Hamm, 20.04.1988, Az.: 15 W 168/88). So sei kurzes Abstellen auf der Fußmatte vor der Wohnungstür, z. B. wegen schlechten Wetters oder wegen Besuchs, durchaus zulässig.

Allerdings kommt es immer auf die Einzelumstände an. So gibt es auch zahlreiche Gerichtsurteile, die bestätigen, dass das Abstellen von Schuhen in Flur oder Treppenhaus unzulässig ist, beispielsweise weil es im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt ist. Meistens werden Schuhe im Treppenhaus auch vom Vermieter geduldet, solange man Rücksicht nimmt und nur wenige Schuhe ordentlich an den Rand bzw. die Fußmatte stellt.

Gleiches gilt im Übrigen für Schuhregal oder -schränke vor der Wohnungstür. Neben Fragen des Brandschutzes und der Fluchtwegsicherung geht es hier auch darum, dass es sich bei Treppenhaus oder Flur um gemeinschaftlich genutzten Raum handelt.

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Ist eine Abmahnung wegen Schuhen im Treppenhaus möglich?

Laut mietrecht.com kann es passieren, dass Mieter eine Abmahnung seitens des Vermieters bekommen, wenn das Abstellen von Schuhen in Mietvertrag oder Hausordnung untersagt ist.

Bei Mietrechtsfragen könnt ihr euch beispielsweise an euren regionalen Mieterschutzverein wenden. Auch die Verbraucherzentralen geben immer wieder wertvolle Tipps für Mieter, aber auch für Vermieter.