Ab dem 1. Januar 2023 wird das Arbeitslosengeld II, auch als Hartz IV bezeichnet, durch das Bürgergeld abgelöst. Das Bürgergeld stellt eine Grundsicherung für arbeitsuchende Personen dar. Laut dem Gesetzesentwurf sollen alleinstehende Erwachsene ab Januar 2023 also 502 Euro erhalten.
Bislang erhielten Hartz IV Empfänger*innen 449 Euro vom Staat, inkl. Miet- und Heizkosten, die auch weiterhin übernommen werden. Für erwachsene Partner*innen soll es 451 Euro monatlich geben. Für Kinder zwischen 14 und 17 sind 420 Euro geplant und für 6- bis 13-Jährige 348 Euro. Für Kinder unter fünf Jahren sind 318 Euro vorgesehen.
Auch lesen: Drittes Entlastungspaket: So viel Geld erhältst du jetzt!
Das Bürgergeld sollen Personen erhalten, die bedürftig sind. Zudem soll es im Anschluss an das Arbeitslosengeld I gezahlt werden. Sanktionen soll es zwar weiter geben, wenn Personen sich nicht an Vereinbarungen mit dem Jobcenter halten. Die Sanktionen sollen jedoch neu geordnet werden. Eine wichtige Neuerung besteht in einer neu eingeführten sechsmonatigen Vertrauenszeit, in der die Leistungen nicht verringert werden dürfen.
Im Video: 9-Euro-Ticket: Christian Lindner kündigt Nachfolger an!
Anders als bei Hartz IV werden die Mietkosten für die Wohnung, in der Leistungsempfänger*innen zuvor gelebt haben, noch bis zu zwei Jahre übernommen. Das bedeutet, Bürger*innen, die zum Beispiel ihren Job verlieren, dürfen bis zu zwei Jahre in ihrer Wohnung wohnen bleiben. Die Mietkosten werden übernommen, unabhängig von der Beurteilung, ob sie angemessen sind. Auch Vermögen bis zu 60.000 wird 2 Jahre lang nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Lest auch: Strom- und Gasrechnung: Was passiert, wenn man nicht zahlt?
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) äußerte sich zuversichtlich gegenüber der Hartz IV-Reform: „Ich bin zuversichtlich, dass es klappt“, so der SPD-Politiker gegenüber der „Braunschweiger Zeitung„.
Wie „Merkur“ berichtet, betont Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann, dass das Bürgergeld Personen dabei helfen soll, an der Gesellschaft teilnehmen zu können, während die FDP vor zu hohen Regelsätzen beim Bürgergeld warnt. Christian Lindner betonte, dass es sich beim Bürgegeld nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen handeln soll, wie „tagesschau“ berichtet.
Noch ist das Bürgergeld nicht Gesetz. Am Mittwoch, dem 13.9 entscheidet das Bundeskabinett über den Entwurf.