Alle vier Jahre stehen wir vor der großen Wahl und dürfen unsere Stimme abgeben. Und das gleich zweimal. Zwei Kreuze müssen auf dem Stimmzettel für die diesjährige 20. Bundestagswahl gesetzt werden. Wieso nochmal zwei? Und was wird da überhaupt gewählt?
Wir klären euch nochmal kurz auf, damit ihr am Tag der Wahl bestens Bescheid wisst.
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Die Erststimme
Mit dem ersten Kreuz wählt man einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus dem eigenen Wahlkreis. Jede Partei darf eine Person in einem Wahlkreis aufstellen. Wer die meisten Erststimmen in seinem Wahlkreis bekommt, erhält ein Direktmandat. Das bedeutet, dass die Person für euch als Abgeordnete in den Bundestag kommt. So kommen 299 Abgeordnete in den Bundestag, wodurch jede Region im Bundestag vertreten wird.
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Die Zweitstimme
Mit dem zweiten Kreuz entscheidest du darüber, wie viele der insgesamt 598 Sitze im Bundestag der jeweiligen Partei zustehen. Hat also eine Partei 30 Prozent der Zweitstimmen gewonnen, so steht ihr 30 Prozent der Sitze im Bundestag zu. Allerdings muss eine Partei mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen gewinnen oder drei Direktmandate haben, um überhaupt Sitze im Bundestag zu erhalten.
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Für eine Regierung braucht es die absolute Mehrheit, also mehr als 50 % im Bundestag. Da dies selten vorkommt, schließen sich Parteien mit ähnlichen Zielen zusammen, um eine Mehrheit und eine sogenannte Koalition zu bilden.