Im September erhielten bereits die einkommenssteuerpflichtigen Arbeitnehmer*innen eine Energiepauschale. Nun sollen auch die Ruheständler eine Entlastung erhalten. Scheinbar bekommt jedoch nicht jede*r die 300 Euro im Dezember.
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Eigentlich sollen Rentner*innen das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung bis zum 15. Dezember bekommen. Die Auszahlung erfolgt dabei sogar ohne gestellten Antrag über die Deutsche Rentenversicherung DRV. Jedoch gilt das scheinbar nicht für alle.
Der Zeitpunkt der ersten Rente ist entscheidend
Die Auszahlung bis zum 15. Dezember scheint nicht für jede*n zu gelten. Denn laut „Merkur“ müssen Rentner*innen, die erst im Dezember ihre erste Rente erhalten, länger auf ihr Geld warten. Ihnen wird die Pauschale im Januar 2023 ausgezahlt. Laut DRV sei es technisch nicht möglich, das Geld früher auszuzahlen.
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Sollte die Auszahlung nicht wie geplant automatisch erfolgen, können Betroffene zwischen dem 9. Januar 2023 und dem 30. Juni 2023 einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum stellen.
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Auch die Summe, die letztendlich auf dem Konto gutgeschrieben wird, könnte bei vielen Verwunderung hervorrufen. Denn genau wie bei den Arbeitenden, wird auch die Energiepauschale für Rentner*innen versteuert. So erhalten auch die Ruheständler nicht die vollen 300 Euro.
Dieser Entschluss wurde in der Politik bereits kritisiert. Laut Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linken, solle die Energiepauschale für Rentner*innen steuerfrei sein: „Dass Armutsrentner, die netto rund 1150 Euro zur Verfügung haben, Steuern auf die Energiekostenpauschale zahlen sollen, ist ein schwerer handwerklicher Fehler der Ampel“, betonte Bartsch gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe.